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Berlin (ots) - Am 27. September 2026 treten neue Regeln in Kraft, nach denen
Umweltaussagen in der Werbung oder auf Produktverpackungen jetzt klar und
nachvollziehbar belegt werden müssen. Um einen pragmatischen und
verhältnismäßigen Umgang mit Altbeständen sicherzustellen, justieren wir nach.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"'Einfach "nachhaltig', 'gut für die Umwelt' oder 'bienenfreundlich' auf die
Verpackung zu schreiben, reicht künftig nicht mehr aus. Umwelt- und
Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar belegt werden, sonst sind sie unzulässig.
Diesen Ansatz der EmpCo-Richtlinie teilen wir als SPD-Bundestagsfraktion voll
und ganz. Denn wer umweltfreundlich konsumieren möchte, soll nicht durch falsche
Werbeaussagen getäuscht werden. Doch der Umgang mit Altwarenbeständen, die nicht
oder nur mit großem Aufwand und hohen Kosten an die neuen Regeln angepasst
werden könnten und in der Konsequenz womöglich vernichtet werden müssten, hat
vielen Sorge bereitet. Wir haben uns daher bei der EU-Kommission für einen
pragmatischen Weg zum Umgang mit Altbeständen stark gemacht. Die erzielte Lösung
verankern wir nun im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb."
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:
"Wenn es um Altbestände geht, muss nun bei der zivilrechtlichen Ahndung von
Verstößen gegen die neuen Regelungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders
berücksichtigt werden. Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sollen
dabei insbesondere die Schwere des Rechtsverstoßes, die vom Unternehmen
unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung des Verstoßes sowie die mit der
Beseitigung verbundenen Kosten und Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Die
Regelung gilt für zwei Jahre und ermöglicht so einen Weg, bereits produzierte
Waren vor der Vernichtung zu retten. In besonderen Härtefällen kann die
Rechtsprechung allerdings auch danach noch individuelle Abverkaufsfristen
vorsehen. Damit haben wir eine pragmatische und in der Praxis wirksame Lösung
gefunden. Unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen und Umwelt werden
vermieden. Diese gesetzliche Lösung ist für viele Unternehmen, die sich im
Zusammenhang mit der EmpCo-Umsetzung bis zuletzt große Sorgen gemacht haben,
eine Erleichterung. Sie unterstreicht außerdem die Handlungsfähigkeit der
Koalition."
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