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Berlin (ots) - Feuchte Wände und Schimmel führen häufig zu Streit darüber, wer
für die Schäden verantwortlich ist. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS kann der Vermieter in einem solchen Fall nicht einfach
behaupten, der Mieter habe durch falsches Heizen oder Lüften die Probleme
verursacht. Zunächst muss er nachweisen, dass die Ursache nicht aus seinem
eigenen Verantwortungsbereich stammt.
(Landgericht Gießen, Aktenzeichen 1 S 171/23)
Der Fall: In einer Mietwohnung waren Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Zwischen
den Parteien war umstritten, ob bauliche beziehungsweise sonstige vom Vermieter
zu verantwortende Ursachen dahintersteckten oder ob das Verhalten des Mieters zu
den Schäden geführt hatte. Damit stellte sich insbesondere die Frage, wer welche
Ursache vor Gericht beweisen musste.
Das Urteil: Das Landgericht sah zunächst den Vermieter in der Pflicht. Er müsse
sämtliche Ursachen aus seinem Verantwortungsbereich ausschließen, zum Beispiel
solche baulicher Art. Dazu reiche es aus, nachzuweisen, dass das Gebäude dem
Stand der Technik bei Errichtung entspreche. Erst wenn ihm dieser Nachweis
gelungen sei, verlagere sich die Beweislast auf den Mieter. Dieser müsse dann
darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht auf
einem von ihm zu verantwortenden Verhalten beruhten.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
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