|
Berlin (ots) - Menschenrechtsinstitut zum 75. Geburtstag des
Bundesverfassungsgerichts: Grundrechte gegen staatliche Macht durchsetzen
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts würdigt das
Deutsche Institut für Menschenrechte dessen zentrale Bedeutung für den Schutz
der Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland. Zugleich mahnt das Institut,
die Unabhängigkeit der Justiz und die Verbindlichkeit gerichtlicher
Entscheidungen auch künftig konsequent zu schützen.
"Der Rechtsstaat sichert die Freiheit, Gleichheit und Würde aller Menschen.
Unabhängige Gerichte sind die Lebensversicherung des Rechtsstaats. Grundrechte
schützen die Menschen nur dann, wenn sie auch gegen staatliche Macht gerichtlich
durchgesetzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen
75 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass dieser Anspruch in Deutschland
Wirklichkeit ist", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Verständnis der
Grundrechte in Deutschland maßgeblich geprägt und staatlicher Machtausübung
durch den Gesetzgeber, die Regierung oder die Verwaltung immer wieder Grenzen
gesetzt. "Denn auch eine demokratisch gewählte Parlamentsmehrheit und Regierung
darf Menschenrechte nicht verletzen", betont Rudolf. Die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts betreffen keine abstrakten Rechtsfragen allein,
sondern den Alltag der Menschen - von Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung über
den Schutz der Privatsphäre und die Sicherung eines menschenwürdigen
Existenzminimums bis zu der grundlegenden Grenze, dass der Staat Menschen
niemals zum bloßen Mittel seines Handelns machen darf. Die Grundrechte des
Grundgesetzes stehen dabei nicht für sich: Sie sind zugleich Ausprägungen der
international und europäisch garantierten Menschenrechte.
Das Jubiläum fällt in eine Zeit, in der die Unabhängigkeit von Gerichten in
zahlreichen Staaten unter Druck geraten ist. Richterinnen und Richter werden
eingeschüchtert, Gerichte politisch delegitimiert oder ihre Entscheidungen
missachtet. Deutschland hat vor diesem Hintergrund zum Schutz der Menschen und
unserer Verfassungsordnung die Stellung und Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts 2024 zu Recht verfassungsrechtlich stärker
abgesichert.
Rudolf betont: "Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade dann, wenn
gerichtliche Entscheidungen politisch unbequem sind oder dem - tatsächlichen
oder behaupteten - Mehrheitswillen widersprechen. Die Unabhängigkeit aller
Gerichte zu achten und ihre Entscheidungen zu respektieren, ist keine Frage
politischer Zustimmung, sondern zentrale rechtsstaatliche Pflicht.
Institutionelle Sicherungen sind wichtig - sie müssen aber zugleich von einer
rechtsstaatlichen Kultur getragen werden, in der die Bindung staatlicher Macht
an das Recht außer Frage steht."
Auch künftig wird sich Rudolf zufolge die rechtsstaatliche Kultur immer wieder
bewähren müssen: "Neue Technologien, gesellschaftlicher Wandel, weltpolitische
Verwerfungen, die Klimakrise und andere Entwicklungen werden neue
Grundrechtsfragen aufwerfen. Die Fragen verändern sich. Der Maßstab bleibt:
Grund- und Menschenrechte müssen für alle Menschen wirksam sein. Dafür steht das
Bundesverfassungsgericht seit 75 Jahren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale
Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom
Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressekontakt:
Kristal Davidson, Pressesprecherin
E-Mail: mailto:pressestelle@institut-fuer-menschenrechte.de
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Bluesky | LinkedIn | YouTube
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51271/6360072
OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
|