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Osnabrück (ots) - Osnabrück. Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts
beklagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen
Papier, eine Leerstelle im Grundgesetz beim Staatsangehörigkeitsrecht. Im
Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz) sagte Papier: "Das deutsche
Volk ist Träger der Staatsgewalt in Deutschland. Aber wie wird bestimmt, wer zum
deutschen Volk gehört und wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann?
Dazu schweigt das Grundgesetz weitestgehend."
In der Folge könnten "einfache politische Mehrheiten" nach Belieben verändern,
wer deutscher Staatsbürger werden kann. Papier weiter gegenüber noz: "Das
beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden. So gut das
Grundgesetz auch ist: In der Staatsbürgerschaftsfrage schweigt es leider."
Papier selbst findet: "Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte
eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen, nicht, wie zuletzt, eher am
Anfang". Politischen Forderungen, sogenannte "Turbo-Einbürgerungen" rückwirkend
zu revidieren, erteilte der Verfassungsrechtler jedoch eine klare Absage: "Man
kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend
revidieren - auch wenn man sie für falsch hält." Ein Verwaltungsakt könne
grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden, da kein Deutscher
staatenlos werden dürfe.
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