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München (ots) - Voyeuristische Wiesn-Clips als Ware: BR-Recherchen zeigen
erstmals, wer hinter vermeintlich anonymen Accounts steht, die tausende
Teufelsrad-Videos produzieren, verbreiten und verkaufen. Erfolgreich juristisch
vorgehen können die Betroffenen meistens nur schwer, denn der
"Upskirting"-Paragraf greift in der Regel nicht. Der BR berichtet am Dienstag,
29. September 2026 im Radio, im Fernsehen und online; außerdem greifen der
Tagesschau-Podcast 11KM, Tagesschau und Tagesthemen die Recherche auf.
Die Videos tragen Titel wie "Sexy Drunk Girls" oder "Heiße Fahrt auf dem
Oktoberfest". Seit Jahren tauchen im Internet Tausende solche Aufnahmen vom
Teufelsrad auf, einer beliebten Attraktion auf dem Oktoberfest. Sie zeigen vor
allem Frauen während der Fahrt, immer wieder ist deren Unterwäsche zu sehen.
Manche Vorschaubilder sind digital manipuliert und zeigen Frauen mit nackten
Brüsten oder gänzlich unbekleidet. Wer systematisch solche Videos filmt,
bearbeitet und auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok hochlädt, war
allerdings bislang unklar.
Akteure aus Bayern und der Ukraine
BR-Recherchen zeigen nun: Hinter zahlreichen Aufnahmen stehen mehrere Akteure
aus Bayern sowie eine Gruppe von YouTube-Profis aus der Ukraine. Sie nutzen die
Videos offenbar gezielt, um die Reichweite von Social-Media-Accounts zu
steigern.
Das BR-Rechercheteam identifizierte unter anderem einen Mann aus Bayern, der mit
Dutzenden Accounts in Verbindung gebracht werden kann. Die erfolgreichsten,
inzwischen gelöschten Videos erreichten zusammen mehrere hundert Millionen
Aufrufe. Die Recherchen führen außerdem zu einer Frau aus Oberbayern. Sie hatte
2024 öffentlich auf der Plattform X erklärt, während des Oktoberfests mehr als
600 Videos produziert zu haben, und bot umfangreiches, bislang
unveröffentlichtes Material zum Verkauf an. Beide Personen ließen Fragenkataloge
des BR unbeantwortet. Kurz nach der Kontaktaufnahme wurden einschlägige Inhalte
gelöscht.
Auch eine ukrainische Online-Community mit mehreren tausend Mitgliedern setzt
nach BR-Recherchen auf solche Aufnahmen. Accounts aus ihrem Umfeld warben mit
manipulierten Vorschaubildern, bei denen auf die Teufelsrad-Szene Bilder aus
Pornofilmen kopiert wurden. Die Gründer teilten über eine Münchner
Anwaltskanzlei mit, die betreffenden Inhalte von ihren Kanälen entfernt zu
haben. Ein Fehlverhalten werde damit nicht eingeräumt. Zudem bietet ein Mann in
einer ukrainischen Telegram-Gruppe Videos zum Kauf an: Sechs Euro pro Minute
sollten Aufnahmen mit ausschließlich Frauen kosten. Nach der BR-Anfrage wurde
die Anzeige in der Telegram-Gruppe gelöscht.
Google, Meta und TikTok verwiesen auf ihre Plattformregeln und erklärten, nach
der Anfrage des BR Videos und Accounts entfernt zu haben. Die Betreiber des
Teufelsrads teilten mit, bereits seit 2024 mit Hinweisschildern und weiteren
Maßnahmen gegen unzulässige Aufnahmen vorzugehen. Bei einem Verdacht auf
Upskirting werde die Polizei verständigt.
Begrenzte rechtliche Möglichkeiten
Zwar sind nach dem "Upskirting" -Paragraf §184k StGB seit 2021 bestimmte
Aufnahmen ausdrücklich strafbar. In vielen Fällen greift das Gesetz allerdings
nicht: Etwa, wenn das gesamte Teufelsrad gefilmt wird, der Fokus nicht auf dem
Intimbereich liegt oder die Frauen Radlerhosen tragen. Hinzu kommt, dass das
Oktoberfest eine öffentliche Veranstaltung ist, auf der das Filmen anderer
Personen in bestimmten Fällen erlaubt ist. Eine weitere Schutzlücke besteht bei
digital erzeugten oder manipulierten Bildern. Solche realistisch wirkenden
Fälschungen sind nach aktueller Rechtslage nicht ausdrücklich strafbar.
Für Betroffene können die Veröffentlichungen mit starken Belastungen verbunden
sein. Josephine Ballon, Geschäftsführerin der Organisation HateAid, kritisiert,
dass entsprechende Fälle von den Strafverfolgungsbehörden häufig nicht
ausreichend ernst genommen würden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior
spricht im BR-Interview von einer Strafbarkeitslücke: "Das ist natürlich
besonders schlimm für die Betroffenen, wenn sie zur Polizei gehen und die sie im
Zweifel abweisen muss und sagen muss, da können wir nichts machen, weil das
Verhalten nicht strafbar ist."
Bundesregierung plant Verschärfung des Upskirting-Paragrafen
Die Bundesregierung will den Upskirting-Paragrafen verschärfen. Das
Bundesjustizministerium schreibt auf Anfrage des BR, auch voyeuristische
Aufnahmen von bekleideten Geschlechtsteilen und sexualisierte Deepfakes sollen
zukünftig strafbar sein. Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der
regierungsinternen Abstimmung und solle bald im Kabinett beschlossen werden.
Berichterstattung:
Über die Recherche berichtet der BR am Dienstag, 29. September, bei BR24 online
und BR24 Radio, außerdem in der PULS Reportage auf YouTube, in der Abendschau
und den BR24-Fernsehnachrichten. Auch der Tagesschau-Podcast 11km greift das
Thema auf, zudem sind Beiträge in der Tagesschau und den Tagesthemen im Ersten
geplant. Am Mittwoch, 30. September, sendet BR24 Radio einen ausführlichen
"Funkstreifzug".
Pressekontakt:
BR-Pressestelle
Christian Dück
E-Mail: christian.dueck@br.de
Tel. +49 (0)89 5900-10575
www.br.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/7560/6360906
OTS: BR Bayerischer Rundfunk
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