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WIESBADEN (ots) - Bei Erbschaften und Schenkungen gibt es deutliche Unterschiede
zwischen Ost und West. Im Jahr 2025 entfielen 95 % des Gesamtwerts der
steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und
Schenkungen auf die westlichen Bundesländer, wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt. Das waren 142,5 Milliarden Euro, die die Finanzverwaltungen
veranlagt haben. In den östlichen Ländern und Berlin waren es 8,0 Milliarden
Euro.
Im Westen werden pro Kopf 2 100 Euro vererbt und verschenkt, im Osten 500 Euro
In den östlichen Ländern und Berlin lebte Ende 2025 knapp ein Fünftel (19 %) der
Bevölkerung Deutschlands, ihr Anteil an dem Gesamtwert der steuerlich
berücksichtigten Vermögensübertragungen entsprach 5 %. Somit lag das steuerlich
berücksichtigte vererbte und verschenkte Vermögen in den östlichen Ländern und
Berlin mit knapp 500 Euro pro Kopf deutlich unter dem Wert in den westlichen
Ländern. Dort wurden gut 2 100 Euro pro Kopf übertragen und steuerlich von den
Finanzämtern veranlagt. Das war mehr als viermal so viel wie im Osten. Der
gesamtdeutsche Schnitt lag im Jahr 2025 bei gut 1 800 Euro.
Festgesetzte Steuer durch Erbschaften und Schenkungen im Osten geringer
Die geringeren steuerlich berücksichtigten Vermögensübertragungen durch
Erbschaften und Schenkungen wirken sich entsprechend auch auf die festgesetzte
Steuer aus. Von den im Jahr 2025 insgesamt 21,4 Milliarden Euro festgesetzter
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland fielen entsprechend mit 20,4
Milliarden Euro 95 % in den westlichen Bundesländern an. In den östlichen
Bundesländern und Berlin waren es 1,0 Milliarden Euro (5 %). Die Erbschaft- und
Schenkungsteuer ist eine Ländersteuer. Aufgrund von späteren Zahlungsflüssen,
Änderungsfestsetzungen und Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung
gemäß § 28a ErbStG entspricht die festgesetzte Steuer nicht den Steuereinnahmen
desselben Berichtsjahres.
Methodische Hinweise:
Die Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik kann keine Informationen über alle
Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und
Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine
Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten
werden in den Finanzämtern im Rahmen der Steuerfestsetzung im jeweiligen
Berichtsjahr bearbeitet und für die Statistik erhoben.
Für die Berechnung der Pro-Kopf-Angaben wurden die Ergebnisse der
Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2025 auf Grundlage des Zensus 2022
herangezogen. Für die westlichen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das
Saarland und Schleswig-Holstein waren es insgesamt 67 415 169 Einwohnerinnen und
Einwohner. Für Berlin und die östlichen Bundesländer Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen waren es insgesamt
16 051 948 Einwohnerinnen und Einwohner.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht
"Statistik über die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2025" und die Themenseite
"Weitere Steuern" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Zahl der Woche ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und
Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Unternehmenssteuern
Telefon: +49 611 75 4315
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Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/6360941
OTS: Statistisches Bundesamt
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