|
Wuppertal (ots) - Im Arbeits- und Gesundheitsschutz zeichnet sich ein Wandel ab.
Seit mehreren Monaten wird auf verschiedenen politischen Ebenen darüber
diskutiert, wie sich bürokratische Anforderungen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz reduzieren lassen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) legte dazu im Oktober 2025 erstmals ein Konzept für einen
effizienteren und bürokratieärmeren Arbeitsschutz vor. Im Juli 2026 wurde dieses
Konzept umfassend aktualisiert.
Die Idee ist klar: vermeidbare bürokratische Belastungen sollen abgebaut,
Regelungen stärker an den tatsächlich vorhandenen Gefährdungen ausgerichtet und
Unternehmen sowie Verwaltung entlastet werden. Das BMAS geht davon aus, dass die
vorgesehenen Maßnahmen ein jährliches Entlastungspotenzial von rund einer
Milliarde Euro bieten.
Änderungen auf dem Weg zum bürokratiearmen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Ein erster Schritt betrifft die Regelungen zu Sicherheitsbeauftragten. Dabei
wurden die Vorgaben, ab wann Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen,
gelockert. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die bisherige
pauschale Verpflichtung, wobei die konkrete Gefährdungssituation weiterhin
berücksichtigt werden muss. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
wird die Zahl der verpflichtend zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten
grundsätzlich auf eine Person begrenzt. Nach Einschätzung der Bundesregierung
werden dadurch künftig rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger verpflichtend
erforderlich sein. Die erwartete wirtschaftliche Entlastung liegt bei etwa 135
Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Veränderungen sind bereits in Vorbereitung. Dazu zählen unter anderem
die Überarbeitung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
im Zusammenhang mit der geplanten Zusammenführung der DGUV-Vorschriften 3 und 4,
ein verbesserter Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und
Unfallversicherungsträgern sowie Anpassungen beim Recht der
überwachungsbedürftigen Anlagen. Damit zeichnet sich eine neue Entwicklung ab:
weg von pauschalen Anforderungen und hin zu einer stärkeren Orientierung an den
tatsächlich vorhandenen Risiken. Für Unternehmen bedeutet das gleichzeitig eine
höhere Verantwortung.
Einige Fachverbände und Sozialpartner betrachten diese Entwicklung kritisch. Sie
befürchten, dass der Abbau von Vorgaben negative Folgen für Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten haben könnte. Die Frage ist allerdings: Bedeutet
weniger Bürokratie zwangsläufig weniger Arbeitsschutz? Oder können frei werdende
Ressourcen dazu beitragen, Prävention stärker dort stattfinden zu lassen, wo sie
tatsächlich Wirkung entfaltet, also im betrieblichen Alltag?
Risikoorientierung gewinnt an Bedeutung
Werden pauschale Vorgaben reduziert, müssen Unternehmen stärker selbst
beurteilen, welche Maßnahmen angesichts ihrer konkreten Gefährdungssituation
notwendig sind. Ein risikobasierter Ansatz gewinnt damit zusätzlich an
Bedeutung. Eine zentrale Grundlage dafür bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Mit
ihrer Hilfe können Unternehmen Gefährdungen systematisch erfassen, bewerten und
daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Mit größeren Handlungsspielräumen
steigen allerdings auch die Anforderungen an die Qualität dieser Beurteilung.
Weniger konkrete Vorgaben bedeuten keineswegs automatisch, dass weniger für
Sicherheit und Gesundheit getan werden muss.
Vielmehr sind Management und Führungskräfte stärker gefordert, die tatsächlichen
Bedingungen im Unternehmen zu betrachten und auf dieser Grundlage angemessene
Entscheidungen zu treffen. Fachliche Unterstützung bleibt dabei wichtig. Die
Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt können Unternehmen und
Führungskräfte bei der Bewertung von Risiken beraten. Gleichzeitig bietet es
sich an, Sicherheitsbeauftragte sowie die Beschäftigten selbst einzubeziehen.
Unternehmen müssen über Kompetenz und Struktur verfügen
Gerade Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über wertvolles Wissen aus dem
Arbeitsalltag. Sie kennen Arbeitsabläufe, Belastungen und mögliche Gefährdungen
aus eigener Erfahrung und können Hinweise darauf geben, welche Maßnahmen in der
Praxis funktionieren und wo Verbesserungsbedarf besteht.
Wie unterschiedlich eine risikobasierte Betrachtung ausfallen kann, zeigt
bereits ein einfacher Vergleich. Ein Verwaltungsbetrieb mit weniger als 50
Beschäftigten weist in der Regel eine andere Gefährdungssituation auf als ein
Handwerks- oder Produktionsunternehmen derselben Größenordnung.
Ähnlich verhält es sich bei Prüfintervallen. Ein elektrisches Arbeitsmittel, das
überwiegend an einem Büroarbeitsplatz genutzt wird, ist anderen Beanspruchungen
und Umgebungsbedingungen ausgesetzt als ein Gerät, das täglich auf wechselnden
Baustellen zum Einsatz kommt. Weniger pauschale Vorgaben können deshalb nur dann
funktionieren, wenn Unternehmen in der Lage sind, ihre Risiken
eigenverantwortlich, systematisch und mit der notwendigen Fachkompetenz zu
beurteilen.
Mehr Präsenz statt unnötiger Administration
Management, Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit verbringen heute
einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben.
Und gewiss gehören Dokumentationen, Nachweise und weitere formale Anforderungen
zum Arbeitsschutz dazu. Ein wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz entsteht
jedoch nicht allein durch Unterlagen und Prozesse. Entscheidend ist, was an den
tatsächlichen Arbeitsplätzen passiert. Dafür braucht es Präsenz - beispielsweise
in der Produktion, in der Logistik, im Labor oder auf der Baustelle. Wer
Arbeitsbedingungen verbessern möchte, muss verstehen, wie Tätigkeiten ausgeführt
werden, welche Schwierigkeiten im Alltag auftreten und aus welchen Gründen
Beschäftigte bestimmte Entscheidungen treffen.
Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der direkte Austausch mit den Menschen vor
Ort. Safety Walks können beispielsweise deutlich mehr sein als eine Kontrolle
anhand vorgegebener Checklisten. Richtig eingesetzt schaffen sie Raum für
Gespräche über Arbeitsbedingungen, Gefährdungen und mögliche Verbesserungen.
Ähnliches gilt für Sicherheitskurzgespräche. Auch sie bieten die Möglichkeit,
gemeinsam über Risiken, sichere Verhaltensweisen und konkrete Lösungen zu
sprechen. Bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen oder
innerhalb von Arbeitsschutzgremien kann eine stärkere Beteiligung ebenfalls dazu
beitragen, nicht nur offensichtliche Ereignisse zu betrachten, sondern deren
tatsächliche Ursachen und Rahmenbedingungen besser zu verstehen.
Regeln allein schaffen noch keine Sicherheitskultur
In vielen Betrieben ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz weiterhin stark von
Regeln geprägt. Beschäftigte halten Vorgaben ein, weil sie vorgeschrieben sind
oder weil deren Einhaltung kontrolliert wird. Diese Regelorientierung ist
wichtig, reicht für eine nachhaltig entwickelte Sicherheitskultur jedoch nicht
aus. Langfristig sollte das Ziel darin bestehen, dass Beschäftigte verstehen,
warum bestimmte Schutzmaßnahmen notwendig sind. Sie sollten Risiken möglichst
selbstständig erkennen und sich auch dann sicher verhalten, wenn keine
Führungskraft oder andere kontrollierende Person anwesend ist.
Dafür braucht es mehr als zusätzliche Vorschriften. Entscheidend sind
Sicherheitsbewusstsein, Akzeptanz und die Fähigkeit, Risiken richtig
einzuschätzen. Diese Kompetenzen entwickeln sich vor allem dann, wenn
Arbeitsschutz nicht ausschließlich vorgegeben, sondern gemeinsam gestaltet wird.
Auch die Präsenz von Führungskräften und Arbeitsschutzexperten führt dabei nicht
automatisch zu einem Kulturwandel. Sie schafft jedoch die Möglichkeit, mit den
Beschäftigten ins Gespräch zu kommen, ihre Perspektive einzubeziehen und
gemeinsam an sicheren Arbeitsweisen zu arbeiten.
Weniger Vorgaben dürfen nicht weniger Schutz bedeuten
Die kritischen Stimmen zum Bürokratieabbau sollten dennoch ernst genommen
werden. Wenn Fachverbände und Sozialpartner vor einem möglichen Absinken des
Schutzniveaus warnen, verweist das auf einen wichtigen Punkt: Bürokratieabbau
und Der Rückbau des Arbeitsschutzes dürfen nicht miteinander verwechselt werden.
Unternehmen, die den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen eines
wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes erkannt haben, können zusätzliche
Handlungsspielräume sinnvoll einsetzen. Sie können ihre Präventionsmaßnahmen
stärker an den tatsächlichen Gefährdungen orientieren und Ressourcen gezielter
dort einsetzen, wo sie benötigt werden.
Gleichzeitig wird es weiterhin Betriebe geben, in denen Sicherheit und
Gesundheit nicht den notwendigen Stellenwert besitzen. Eine wirksame staatliche
Aufsicht bleibt deshalb erforderlich. Dazu gehören Kontrollen durch die
zuständigen Institutionen und, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden,
entsprechende Sanktionen. Spannend wird in diesem Zusammenhang auch die weitere
Entwicklung digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz. Perspektivisch
könnten sie Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, vorhandene Daten gezielter
auszuwerten, Risiken besser zu identifizieren und Kontrollen stärker auf
Bereiche zu konzentrieren, in denen ein besonderer Handlungsbedarf besteht.
Freiräume für wirksameren Arbeitsschutz nutzen
Ein sinnvoll gestalteter Bürokratieabbau kann für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz durchaus eine Chance darstellen. Entscheidend ist jedoch, was
Unternehmen aus den dadurch entstehenden Freiräumen machen. Werden weniger
administrative Anforderungen lediglich als Möglichkeit verstanden, Kosten
einzusparen, ist für die Prävention wenig gewonnen. Werden frei werdende
Ressourcen dagegen genutzt, um Führungskräfte besser zu befähigen, Beschäftigte
intensiver einzubeziehen und mehr Zeit für die Präventionsarbeit an den
tatsächlichen Arbeitsplätzen zu schaffen, kann daraus ein konkreter Mehrwert
entstehen.
Die zentrale Frage ist deshalb nicht allein, wie viele Regelungen künftig
gestrichen, vereinfacht oder angepasst werden können. Viel wichtiger ist, wie
Unternehmen mit der dadurch wachsenden Eigenverantwortung umgehen. Wenn es
gelingt, unnötige administrative Belastungen abzubauen und gleichzeitig
Risikokompetenz, Eigenverantwortung und Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu
stärken, müssen weniger bürokratische Vorgaben keineswegs weniger Arbeitsschutz
bedeuten. Im besten Fall entsteht dadurch mehr Raum für das, worum es im
Arbeits- und Gesundheitsschutz eigentlich geht: Gefährdungen frühzeitig zu
erkennen, wirksame Maßnahmen umzusetzen und sichere und gesunde
Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag zu schaffen.
Über Stefan Ganzke und die WandelWerker Consulting GmbH:
Stefan Ganzke ist zusammen mit Anna Ganzke Gründer und Geschäftsführer der
WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützen die beiden
mittelständische Unternehmen und Konzerne dabei, die Arbeitsunfälle
kontinuierlich und nachhaltig zu senken sowie eine gelebte
Arbeitsschutzorganisation zu entwickeln. Weitere Informationen erhalten Sie
unter: https://www.wandelwerker.com
Pressekontakt:
WandelWerker Consulting GmbH
Anna Ganzke & Stefan Ganzke
E-Mail: mailto:service@wandelwerker.com
Webseite: https://www.wandelwerker.com
Ruben Schäfer
E-Mail: mailto:redaktion@dcfverlag.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/161378/6361107
OTS: WandelWerker Consulting GmbH
|