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Olching (ots) - Weniger Geld von der Krankenkasse, höhere Behandlungskosten:
Beim Zahnersatz wächst die Finanzierungslücke von zwei Seiten. Die beschlossene
Kürzung der Festzuschüsse ist dabei nur ein Teil des Problems. Eine
Zahnzusatzversicherung gewinnt weiter an Bedeutung.
Bereits im Oktober 2025 warnte das Vergleichsportal
Zahnzusatzversicherung-Experten.de vor möglichen Leistungskürzungen beim
Zahnarzt (https://www.presseportal.de/pm/154285/6130051) . Damals standen
politische Forderungen nach mehr privater Eigenverantwortung im Raum. Jetzt ist
eine konkrete Kürzung beschlossen:
Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10% . Ohne
Vorsorgebonus übernimmt die Krankenkasse künftig nur noch 50 statt 60 Prozent
der maßgeblichen Regelversorgungskosten. Mit fünf Jahren nachgewiesener Vorsorge
sind es 60 statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Quelle:
Informationen der KZV Berlin
(https://www.kzv-berlin.de/fuer-praxen/gesundheitsreform-2026)
Die große Finanzierungslücke besteht schon heute
In Euro fällt die zusätzliche Belastung häufig überschaubar aus. Denn die
Kürzung betrifft ohnehin nur die festgelegten Kosten der Regelversorgung - nicht
den gesamten Rechnungsbetrag einer aufwendigeren Behandlung - der Großteil war
schon vorher Privatleistung.
Ein vereinfachtes Beispiel: Liegen die Kosten der Regelversorgung bei 1.000
Euro, sinkt der Zuschuss für GKV-Patienten von 600 auf 500 Euro (ohne Bonus).
Kostet die tatsächlich gewählte Versorgung 3.000 Euro (z.B. weil man sich für
ein Implantat statt Brücke entscheidet), steigt der selbst zu finanzierende
Betrag von 2.400 auf 2.500 Euro.
Die zusätzlichen 100 Euro sind ärgerlich. Das größere Problem sind jedoch die
2.400 Euro, die schon vorher selbst zu bezahlen waren. Gerade bei hochwertigem
Zahnersatz deckt der Festzuschuss häufig nur einen kleinen Teil der Rechnung.
Für anerkannte Härtefälle bleibt die vollständige Übernahme der Regelversorgung
erhalten. Eine darüber hinausgehende Versorgung ist damit jedoch nicht
automatisch abgedeckt.
Inflation und höhere Honorare verschärfen das Problem
Gleichzeitig geraten Zahnarztpraxen durch gestiegene Personal-, Material- und
Betriebskosten unter massiven wirtschaftlichen Druck. Die Kostenexplosion zwingt
Zahnärzte dazu, ihre Honorare anzupassen. Die Bundeszahnärztekammer fordert
deshalb eine Anpassung der privaten Gebühren und unterstützt Praxen beim Einsatz
von Honorarvereinbarungen. Quelle: Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer (http
s://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/jahresbericht/jahresbericht_bzaek.pdf)
Auch Maximilian Waizmann, Geschäftsführer von
Zahnzusatzversicherung-Experten.de, beobachtet bei der täglichen Beratung immer
häufiger Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für
Zahnärzte, kurz GOZ.
" Früher war das die absolute Ausnahme. In den letzten Jahren sehen wir immer
häufiger, dass Zahnarzt-Praxen auch mal den 4- oder 5fachen Satz der GOZ
abrechnen, teilweise auch mehr - zum Beispiel bei Füllungstherapien oder
Wurzelbehandlungen. " so Waizmann.
Solche Honorare können auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung
zulässig sein. Diese muss vor Erbringung der Leistung nach persönlicher
Absprache schriftlich geschlossen werden. Sie muss außerdem darauf hinweisen,
dass eine vollständige Erstattung durch Kostenträger möglicherweise nicht
gewährleistet ist.
Für Patienten kommen damit zwei Entwicklungen zusammen: Der gesetzliche Zuschuss
sinkt, während die tatsächlichen Behandlungskosten steigen. Die finanzielle
Lücke wächst dadurch stärker als allein durch die beschlossene Kürzung der
gesetzlichen Zuschüsse.
Private Vorsorge wird immer wichtiger
Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht und größere Rechnungen nicht aus Rücklagen
bezahlen möchte, hatte bereits bisher gute Gründe für eine
Zahnzusatzversicherung . Die aktuellen Entwicklungen machen einen passenden
Schutz noch wichtiger.
Dabei reicht es nicht, nur auf eine beworbene Erstattung von 90 oder 100 Prozent
zu schauen. Entscheidend ist, welche Kosten der Tarif tatsächlich als
erstattungsfähig anerkennt. Begrenzt er die Erstattung auf den 3,5-fachen
GOZ-Satz, kann bei einer darüber hinausgehenden Honorarvereinbarung trotz hoher
Erstattungsquote ein Eigenanteil bleiben. Quelle: Ratgeber zu
Zahnzusatzversicherung über 3,5fach GOZ (https://www.zahnzusatzversicherung-expe
rten.de/zahnzusatzversicherung-ueber-3-5-fach-goz.html)
Ebenso wichtig ist die Berechnungsgrundlage: Ein Tarif, der lediglich den
gesetzlichen Festzuschuss verdoppelt, kann bei sinkender Kassenleistung
ebenfalls weniger zahlen. Grenzen für Implantate sowie Material- und Laborkosten
verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit.
Bestehende Verträge sollten deshalb geprüft werden. Vor einer Behandlung mit
Honorarvereinbarung empfiehlt es sich, die konkrete Erstattung anhand des
Kostenplans mit dem Versicherer zu klären.
Wer sich neu absichern möchte, sollte frühzeitig handeln: Bereits angeratene,
geplante oder begonnene Behandlungen sind in üblichen Tarifen regelmäßig
ausgeschlossen. Quelle: Informationen der Bundeszahnärztekammer (https://www.zah
naerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Patienten/LZKS/PATB/DOKUMENTE/2020_08_27_BZAEK_z
usatzversicherungen.pdf)
Ist das nur der Anfang?
Ob weitere Leistungskürzungen folgen, bleibt offen - berücksichtigt man die
aktuellen Entwicklungen werden sie vermutlich unausweichlich sein.
Die Warnung aus der Pressemitteilung von Oktober 2025 gewinnt damit an
Aktualität: Versicherte müssen sich stärker damit beschäftigen, welchen Teil
ihrer Zahnversorgung sie selbst finanzieren können. Sinkende Zuschüsse und
steigende Behandlungskosten machen diese Frage zunehmend dringlich.
Wichtig: Wer bereits Zahnersatz plant, sollte die Übergangsregel kennen: Für vor
dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse gelten die bisherigen Regelungen
weiter. Maßgeblich ist die Bewilligung durch die Krankenkasse. Quelle:
Gesetzliche Übergangsregelung (https://www.kzv-berlin.de/fileadmin/user_upload_k
zv/Praxis-Service/1a_Gesundheitsreform-2026/GKV-BStabG_Bundesgesetzblatt.pdf)
Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:
Die Versicherungsmakler Experten GmbH bietet seit 2009 einen der umfassendsten
Vergleichsrechner für Zahnzusatzversicherungen. In über 15 Jahren wurden über
100.000 Beratungen durchgeführt und rund 50.000 Kunden haben ihre
Zahnzusatzversicherung über das Vergleichsportal abgeschlossen. Der Vergleich
wird bundesweit von vielen tausenden Zahnärzten empfohlen. Die bekannte "To-Go"
Vergleichstabelle wird mit einer Auflage von über 900.000 Exemplaren regelmäßig
an Zahnärzte in ganz Deutschland verschickt. Alle Zahnzusatzversicherungen
werden im Rahmen des "Experten-Test" mit mehr als 20 exakt definierten
Testkriterien untersucht und nach einem wissenschaftlich mathematischen Standard
bewertet. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger
Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine
Vergütung.
Pressekontakt:
Maximilian Waizmann
mailto:mw@vm-experten.de
Versicherungsmakler Experten GmbH
Feursstr. 56
82140 Olching
http://www.zahnzusatzversicherung-experten.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154285/6361298
OTS: Versicherungsmakler Experten GmbH
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