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WIESBADEN (ots) -
- Gewerbesteuereinnahmen steigen im fünften Jahr in Folge auf einen neuen
Höchststand
- Elf Bundesländer verzeichnen höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer als im
Vorjahr, in fünf Ländern gingen die Einnahmen zurück
- Grundsteuereinnahmen 2025 aufkommensneutral
Die Gemeinden in Deutschland haben im Jahr 2025 rund 76,4 Milliarden Euro an
Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto) erzielt. Dies bedeutet ein Plus von
rund 1,1 Milliarden Euro oder 1,5 % gegenüber dem Vorjahr, wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit wurde auch 2025 ein neuer Rekordwert bei
den Gewerbesteuereinnahmen erreicht. Nach einem Rückgang im ersten Corona-Jahr
2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen bereits in den Jahren 2021 bis 2024 auf
neue Höchststände seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1991 gestiegen.
Schleswig-Holstein, Saarland und Hamburg mit den höchsten Zuwächsen bei den
Gewerbesteuereinnahmen
Die höchsten Anstiege bei den Gewerbesteuereinnahmen verzeichneten
Schleswig-Holstein und Saarland mit jeweils +13,0 % sowie Hamburg mit +11,1 %.
Insgesamt stiegen die Einnahmen in elf Bundesländern an. Fünf Bundesländer
verzeichneten hingegen rückläufige Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr.
Dies waren Bremen mit -12,0 %, Baden-Württemberg mit -7,2 %, gefolgt von Sachsen
mit -6,9 %, Brandenburg mit -6,8 %, und Rheinland-Pfalz mit -4,7 %.
Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 aufkommensneutral
Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer A, die auf das Vermögen der
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erhoben wird, betrugen im Jahr 2025
insgesamt 0,3 Milliarden Euro. Das war ein Rückgang um 19,6 % zum Vorjahr. Aus
der Grundsteuer B, die auf Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
erhoben wird, nahmen die Gemeinden im Jahr 2025 insgesamt 15,8 Milliarden Euro
ein, das war ein Plus von 0,7 %. Die Möglichkeit, eine Grundsteuer C auf
unbebaute baureife Grundstücke festzusetzen, haben nur wenige Gemeinden genutzt.
Die Einnahmen daraus betrugen im Jahr 2025 insgesamt 5,8 Millionen Euro. In der
Summe blieb das Aufkommen aus Grundsteuern aller Gemeinden gegenüber dem Vorjahr
unverändert bei 16,1 Milliarden Euro.
Insgesamt 1,3 % mehr Einnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer
Insgesamt erzielten die Gemeinden in Deutschland im Jahr 2025 Einnahmen aus den
Realsteuern, das heißt aus Grund- und Gewerbesteuer, von rund 92,5 Milliarden
Euro. Gegenüber 2024 war dies ein Anstieg um 1,2 Milliarden Euro beziehungsweise
1,3 %.
Durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz nahezu unverändert
Die von den Gemeinden festgesetzten Hebesätze zur Gewerbesteuer sowie zur
Grundsteuer A, B und C entscheiden maßgeblich über die Höhe ihrer
Realsteuereinnahmen. Im Jahr 2025 lag der durchschnittliche Hebesatz aller
Gemeinden in Deutschland für die Gewerbesteuer bei 410 % und damit 1
Prozentpunkt über dem Vorjahreswert. Bei der Grundsteuer A stieg der
durchschnittliche Hebesatz im Jahr 2025 gegenüber 2024 um 15 Prozentpunkte auf
377 %.
Methodische Hinweise:
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu
festgesetzter Hebesätze erhoben. Hintergrund ist die sogenannte
Länderöffnungsklausel bei der Grundsteuer, die im Rahmen der Grundsteuerreform
eingeführt wurde und von der inzwischen einige Bundesländer Gebrauch gemacht
haben. In einigen Bundesländern können die Gemeinden zudem unbebaute baureife
Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, mit einer
gesonderten Grundsteuer C besteuern. In Folge der Einführung von
länderspezifischen Modellen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts und -messbetrags
sind die Hebesätze für die Grundsteuer B und C nicht mehr über alle Bundesländer
hinweg vergleichbar. Damit ist auch keine bundeseinheitliche Berechnung von
durchschnittlichen Hebesätzen für die Grundsteuer B und C sowie von
Steuerkraftzahlen (Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft insgesamt) mehr
möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet der Statistische Bericht
"Realsteuervergleich 2025" sowie der "Qualitätsbericht - Realsteuervergleich"
auf der Themenseite "Steuereinnahmen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes. Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen 71231 in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde der gesamte Grundbesitz in Deutschland zum
1. Januar 2022 neu bewertet. Die Ergebnisse dieser Hauptfeststellung werden in
Kürze im Rahmen der Statistik der Grundsteuerwerte des Grundvermögens sowie des
land- und forstwirtschaftlichen Vermögens veröffentlicht.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
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Weitere Auskünfte:
Realsteuervergleich
Telefon: +49 611 75 4315
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OTS: Statistisches Bundesamt
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