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Berlin (ots) - Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
und der Medienverband der freien Presse (MVFP) fordern die Europäische
Kommission auf, die von Meta zum 30. Oktober 2026 angekündigte Änderung seiner
Commercial Terms unverzüglich zu prüfen und ihre Anwendung bis zum Abschluss des
Verfahrens zu untersagen. Nach Auffassung der Verbände verstößt die neue Klausel
gegen die Verpflichtung Metas, gewerblichen Nutzern faire und angemessene
Zugangsbedingungen zu gewähren, und stellt zugleich einen Missbrauch seiner
marktbeherrschenden Stellung dar.
Die geplante Regelung wird eine umfassende Ausbeutung der digitalen Presse
ermöglichen: Bislang bezieht sich die für Meta eingeräumte Lizenz im
Wesentlichen auf Inhalte, die Verlage selbst in Verbindung mit Meta-Produkten
teilen, posten oder hochladen. Künftig will Meta jedoch zusätzlich die mit den
geposteten Inhalten eines Verlags verbundenen Domains, Webseiten und URLs
automatisiert durchsuchen, indexieren, zwischenspeichern, sammeln, analysieren
und regelmäßig aktualisieren dürfen - einschließlich sämtlicher darüber
zugänglicher Inhalte. Damit beansprucht Meta Zugriff auf die vollständigen
digitalen Angebote der Verlage: auf aktuelle Artikel und Archive, Bilder,
Videos, Audioangebote, Datenbanken und weitere redaktionelle Inhalte. Diese
sollen für die Entwicklung, Verbesserung und Erforschung von Werbe- und
Geschäftsprodukten Metas verwendet werden dürfen.
"Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage
automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte
sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den
Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten
digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich
ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets
Act. Wenn die EU-Kommission es ernst damit meint, zumindest die allerschlimmsten
Auswüchse des Missbrauchs digitaler Plattformmacht zu unterbinden, muss sie die
Klausel stoppen, bevor Meta irreversibel Tatsachen schafft", erklärten die
Verbände des Bündnisses Zukunft Presse.
Dass das "Training" in der jüngsten Fassung der Klausel nicht mehr ausdrücklich
erlaubt wird, löst das Problem nicht. Denn damit ist Training noch lange nicht
ausgeschlossen. Und vor allem ist Training nur eine KI-Verwendung von vielen:
KI-Verwendungen wie Grounding, Retrieval-Augmented Generation, semantische
Suche, Zusammenfassungen oder Empfehlungssysteme sind weiterhin erfasst.
Entscheidend ist, dass Meta umfassende Rechte zur automatisierten Erfassung,
Speicherung und Auswertung der Inhalte beansprucht, ohne den Verlagen eine
wirksame Kontrolle über die konkreten Verwendungszwecke einzuräumen.
Das Bündnis Zukunft Presse sieht darin einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 12 des
Digital Markets Act. Danach muss Meta als Gatekeeper für Facebook und Instagram
faire, angemessene und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen gewährleisten.
Die Berechtigung, externe Verlagsangebote ohne gesonderte Zustimmung umfassend
auszulesen und für eigene kommerzielle Produkte zu verwerten, steht nach
Auffassung der Verbände in keinem angemessenen Verhältnis zu der von Meta
erbrachten Plattformleistung.
BDZV und MVFP sind der Auffassung, dass es sich zugleich um eine missbräuchliche
Koppelung handelt: Verlage sollen Meta nicht nur die für die Darstellung ihrer
Posts notwendigen Rechte gewähren, sondern zusätzlich den fortlaufenden Zugriff
auf ihre außerhalb der Plattform veröffentlichten Produkte erlauben. Damit wird
die Nutzung eines für die Verlage wichtigen Distributionswegs an eine sachlich
nicht erforderliche und wirtschaftlich weitreichende Zusatzleistung gebunden.
Ein Eingreifen erst nach Verwendung der Klausel käme zu spät. Denn
automatisierte Crawler können umfangreiche redaktionelle Bestände innerhalb
kürzester Zeit erfassen und in Caches, Suchindizes, Vektordatenbanken,
Analyseumgebungen oder KI-Systeme überführen. Damit wäre der Schaden eingetreten
und praktisch nicht mehr rückgängig zu machen. Denn nach einer solchen
Integration lässt sich nicht mehr verlässlich feststellen, welche Inhalte in
welche Systeme gelangt sind, welche Ableitungen daraus erstellt wurden und ob
sämtliche Kopien und Verarbeitungsergebnisse tatsächlich gelöscht worden sind.
Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
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OTS: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.
V.
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