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Stendal (ots) - Am Sonntag, den 12. April 2026 wurde durch den Zugbegleiter
eines Intercity-Expresses, von Berlin nach Stendal um 05:58 Uhr kurz vor dem
Halt am Hauptbahnhof Stendal, eine männliche Person ohne gültigen Fahrausweis
festgestellt. Hierüber wurde zuständigkeitshalber die Bundespolizei informiert
und um Unterstützung gebeten. Beamte des Bundespolizeireviers Stendal übernahmen
den Sachverhalt nach Halt des Zuges am Hauptbahnhof Stendal. Anhand gültiger
Personaldokumente konnte schließlich die Identität des polnischen Mannes
festgestellt werden. Der Abgleich seiner Personaldaten mit dem Fahndungssystem
der Polizei ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung. Demnach wurde der
42-Jährige vom Amtsgericht Hannover im Mai 2023 wegen Diebstahls zu einer
Geldstrafe von ursprünglich 450 Euro beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt. Da sich der Verurteilte bislang
der Vollstreckung entzog und den Geldbetrag nicht komplett beglich, wurde durch
die Staatsanwaltschaft Hannover im Januar 2026 der Haftbefehl erlassen. Die
Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten diesen, nahmen ihn fest und mit in die
Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal. Weil er den haftabwendenden Betrag von 110
Euro nicht aufbringen konnte, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 11 Tagen anzutreten. Die
Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung
des Haftbefehls und fertigten darüber hinaus auch eine Strafanzeige gegen den
Mann wegen des Erschleichens von Leistungen.
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