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Rosenheim (ots) - Wenig erfreulich dürften am Montag (13. April) die Anrufe der
Rosenheimer Bundespolizei für die Erziehungsberechtigten von zwei 15- und einem
16-Jährigen gewesen sein. Die Beamten kontaktierten die Erwachsenen, nachdem
deren Sprösslinge in Regionalzügen nach Rosenheim durch offenkundig
betrügerisches Handeln auf sich aufmerksam gemacht hatten.
Im einem Zug zwischen Bad Aibling und Rosenheim traf der Zugbegleiter auf zwei
Jugendliche, die bei der Fahrkartenkontrolle Kinderfahrscheine vorzeigten. Der
Schaffner hatte hinsichtlich des Alters der beiden Mädchen Bedenken und zog die
Bundespolizei hinzu. Die Beamten fanden heraus, dass die beiden Jugendlichen
falsche Angaben gemacht hatten. Tatsächlich waren sie schon 15 Jahre alt und
hätten die Kinderfahrscheine nicht mehr nutzen dürfen. Wie sich ferner
herausstellte, war eine der beiden zuvor bei einer Polizeidienststelle im
Landkreis München als vermisst gemeldet worden. Die zwei jugendlichen Deutschen
mussten den Beamten am Rosenheimer Bahnhof zur Dienststelle folgen. Dort wurden
sie zunächst wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt und von den
zwischenzeitlich telefonisch verständigten Erziehungsberechtigten abgeholt.
Bis zur Wohnungstür brachten die Bundespolizisten einen 16-Jährigen. Er wurde
von seiner Mutter in Empfang genommen, nachdem auch er von der Bundespolizei
wegen Betrugs angezeigt worden war. Der Jugendliche hatte bei der
Fahrscheinkontrolle im Zug auf der Strecke von Prien nach Rosenheim das
Deutschlandticket eines jüngeren Bekannten vorgezeigt. Um seine falsche
Identität zu untermauern, händigte er dem Zugbegleiter auch noch einen
Kinderfahrschein aus. Die Beamten ließen sich aber nicht täuschen und fanden die
wahre Identität des 16-jährigen Deutschen heraus. Sie nahmen ihn mit zur
örtlichen Dienststelle und brachten ihn nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen zur vorab telefonisch kontaktierten Mutter nach Hause.
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Dr. Rainer Scharf
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
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OTS: Bundespolizeidirektion München
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