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Stendal Hauptbahnhof (ots) - Am Samstag, den 25. April 2026 kontrollierte eine
Streife der Bundespolizei um 15:17 Uhr einen im Hauptbahnhof Stendal rauchenden
Mann. Die Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei ergab
einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Demnach wurde der Deutsche
wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne
Haftpflichtversicherungsvertrag durch das Amtsgericht Haldensleben Zweigstelle
Wolmirstedt im April 2025 zu ursprünglich 1600 Euro Geldstrafe oder 40 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sich der Gesuchte auf die ergangene
Strafantrittsladung nicht stellte, wurde im Dezember 2025 der Haftbefehl
erlassen. Diesen eröffneten ihm die Bundespolizisten, nahmen ihn fest und mit in
die Diensträume am Hauptbahnhof Stendal. Da er die geforderten 1600 Euro nicht
begleichen konnte, wurde der 35-Jährige nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er die kommenden 20 Tage
seine Freiheitsstrafe verbüßt. Die Bundespolizisten informierten die
ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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