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Nürnberg (ots) - Nürnberg - Am Sonntagvormittag (26. April) hat ein 29-jähriger
Belarusse in einem Supermarkt im Nürnberger Hauptbahnhof einen Ladendiebstahl
begangen. Erschwerend kommt hinzu, dass er dabei mehrere Messer griffbereit am
Körper hatte. Die Bundespolizei ermittelt.
Am Sonntag gegen 12:00 hat der 29-Jährige im Lidl am Nürnberger Hauptbahnhof
zwei Getränke im Wert von 2,40 Euro gestohlen und ist damit aus dem Laden
geflüchtet. Die bayerische Polizei hat ihn kurz darauf in der Nähe des Bahnhofs
aufgegriffen und an die Bundespolizei übergeben. Bei der Durchsuchung des Mannes
kam einiges zum Vorschein: In seiner Umhängetasche steckten zwei griffbereite
Messer mit jeweils 10 Zentimeter langer, feststehender Klinge. In der
Hosentasche hatte er zusätzlich ein Einhandmesser mit 8-Zentimeter-Klinge. Einen
berechtigtes Interesse, warum er die Messer dabeihatte, konnte er nicht nennen.
Außerdem fanden die Beamten verbotene Dopingmittel bei ihm. Im Laufe der
Sachbearbeitung stellte sich heraus, dass der Mann nicht mehr in Deutschland
sein darf. Gegen ihn wurde im April 2025 eine dreijährige Wiedereinreisesperre
verhängt. Mit der Polizei hatte er auch früher schon zu tun. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft wurde der Mann nun einem Ermittlungsrichter vorgeführt, er
sitzt nun in der JVA Nürnberg-Fürth ein.
Ermittelt wird gegen den 29-Jährigen wegen Diebstahls mit Waffen und unerlaubten
Aufenthalts. Die Ermittlungen zum Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz übernimmt
eine Spezialabteilung der bayerischen Polizei.
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Fridolin Schürer
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Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig
größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820
Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr
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Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und
umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr
gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt
an.
Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet
der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,
den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der
Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.
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