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Regensburg (ots) - Durch die enge Zusammenarbeit von Zoll, Deutscher
Rentenversicherung Bayern Süd, AOK Bayern und der bayerischen Justiz konnte in
einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Cham Schwarzarbeit aufgedeckt werden. Der
Inhaber hatte über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Beschäftigte nicht
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und fällige Beiträge nicht
gezahlt. Das Amtsgericht Viechtach verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe
von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung der Deutschen
Rentenversicherung Bayern Süd. Dabei festgestellte Auffälligkeiten wurden an die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden des Hauptzollamts Regensburg gemeldet. Der
Zoll nahm daraufhin eigene Ermittlungen auf. Gleichzeitig bestanden
Beitragsrückstände gegenüber der AOK Bayern im mittleren fünfstelligen Bereich.
Deshalb wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft
Landshut leitete ein Ermittlungsverfahren ein.
Später wurden beide Verfahren von der Staatsanwaltschaft Deggendorf
zusammengeführt. Die weiteren Ermittlungen übernahm anschließend die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden. Dabei stellte sich heraus, dass der
Angeklagte Beschäftigte in 27 Fällen nicht richtig zur Sozialversicherung
angemeldet hatte. Dadurch wurden Beiträge zur Kranken-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung nicht gezahlt.
Um dies zu verbergen, wurden in der Buchhaltung Ausgaben wie "Haushaltsführung"
und "Sonstige Auslagen" eingetragen. Tatsächlich handelte es sich dabei um
Lohnzahlungen an eine Mitarbeiterin, für die keine Sozialversicherungsbeiträge
gezahlt wurden. Der festgestellte Schaden belief sich auf 19.100 Euro.
Vor dem Amtsgericht Viechtach zeigte sich der Angeklagte geständig. Das Gericht
berücksichtigte dies ebenso wie sein bisher straffreies Leben. Zusätzlich zur
Geldstrafe muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen.
"Schwarzarbeit fällt oft nicht sofort auf. Deshalb ist es wichtig, dass Zoll,
Rentenversicherung, Krankenkassen und Justiz eng zusammenarbeiten und
Informationen schnell austauschen. Nur so können solche Fälle aufgedeckt werden.
Wer Beschäftigte nicht richtig anmeldet und Sozialabgaben spart, schadet nicht
nur ehrlichen Unternehmen, sondern auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
selbst - etwa bei der Krankenversicherung, der Rente oder dem Arbeitslosengeld.
Das hatte in diesem Fall deutliche Konsequenzen: Mit einer Geldstrafe von 120
Tagessätzen gilt der Verurteilte nun offiziell als vorbestraft", erklärt Nadine
Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121258/6264840
OTS: Hauptzollamt Regensburg
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