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Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft
Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Bereits am 07.07.2025 ging eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
Heidelberg ein. Hierin wurde behauptet, dass ein in Hoffenheim wohnhafter Mann
im Sozialleistungsbezug stehe, aber über große finanzielle Mittel verfüge. Er
sei in Besitz großer Mengen Bargelds sowie eines hochwertigen Fahrzeugs. Auch
seine Wohnung sowie seine Luxusurlaube seien durch Sozialleistungen nicht
bezahlbar.
Außerdem wurden dem Mann Beteiligungen an verschiedenen Straftaten zur Last
gelegt. Seinen luxuriösen Lebenswandel stellte der Beschuldigte tatsächlich in
sozialen Medien öffentlich zur Schau.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg leitete daraufhin zunächst Ermittlungen zu den
Bankkonten des Täters ein und stellte fest, dass dieser tatsächlich Bürgergeld
bezog. Daraufhin wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein
Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Heidelberg erwirkt.
Bei dessen Vollzug am 29.04.2026 wurden etwa 150 Gramm Kokain, erhebliche Mengen
Bargeld sowie Gegenstände aufgefunden, die auf einen schwunghaften Handel mit
der Droge hindeuteten.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daher einen Untersuchungshaftbefehl, der am
30.04.2026 durch die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg erlassen
und in Vollzug gesetzt wurde.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt der Beschuldigte als unschuldig.
Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des
Polizeipräsidiums Mannheim dauern an.
Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Pressestelle
Erster Staatsanwalt Herr Waldschmidt
06221/59-2015
pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Anna Mifka
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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OTS: Polizeipräsidium Mannheim
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