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Stolzenau (ots) - (kes) Am Donnerstag, 30. April 2026, führte das
Polizeikommissariat Stolzenau einen Verkehrssicherheitstag mit Schwerpunkt der
Kontrolle von E-Scootern durch. Hintergrund der Maßnahme sind steigende
Unfallzahlen unter Beteiligung von E-Scootern - sowohl auf Bundes- und
Landesebene als auch im lokalen Bereich.
Ziel des Einsatzes war es, Verkehrsverstöße niedrigschwellig zu ahnden und
gleichzeitig die Fahrtauglichkeit der Verkehrsteilnehmenden zu überprüfen -
insbesondere im Hinblick auf Alkohol- und Drogenkonsum.
Ein besonderer Fokus lag zudem auch auf der Schulwegsicherung. Kontrollmaßnahmen
fanden sowohl zu Schulbeginn als auch zum Schulende an mehreren Schulen statt,
darunter das Gymnasium Stolzenau sowie die Oberschulen in Stolzenau, Uchte und
Loccum. In den Nachmittags- und Abendstunden verlagerten die Einsatzkräfte ihre
Kontrollen in die Ortskerne von Stolzenau, Uchte, Steyerberg, Rehburg und
Loccum, wo ein erhöhtes Verkehrsaufkommen von E-Scootern festgestellt wurde.
Insgesamt wurden 65 Verkehrskontrollen durchgeführt, darunter 38 E-Scooter. Die
Polizei ahndete 41 Ordnungswidrigkeiten. Zu den häufigsten Verstößen zählten bei
Autofahrern das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und die Nutzung
elektronischer Geräte während der Fahrt, bei E-Scootern die unzulässige Mitnahme
von Personen auf dem E-Scooter sowie das Befahren von nicht zulässigen
Verkehrsflächen. Zudem wurden deutlich zu junge Fahrzeugführer von E-Scootern
festgestellt. Das Mindestalter zur Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr
liegt bei 14 Jahren.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte erhebliche Verstöße im Bereich der
Fahrtauglichkeit bei zwei Autofahrern fest: Ein Fahrzeugführer stand unter dem
Einfluss von Betäubungsmitteln, ein weiterer war mit 1,58 Promille alkoholisiert
unterwegs und führte sein Fahrzeug trotz bestehenden Fahrverbots. In beiden
Fällen wurden Blutentnahmen durchgeführt, ein Führerschein beschlagnahmt, die
Weiterfahrt untersagt sowie entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Weitere
Strafverfahren wurden gegen zwei E-Scooter-Fahrer sowie gegen den Fahrer eines
Kleinkraftrades eingeleitet, da kein gültiger Versicherungsschutz bestand. In
einem Fall kam zusätzlich der Verdacht der Urkundenfälschung hinzu. Auch hier
wurde die Weiterfahrt untersagt.
Neben repressiven Maßnahmen setzte die Polizei auch auf Prävention: Zahlreiche
verkehrserzieherische Gespräche wurden geführt und Informationsmaterial zum
sicheren Umgang mit E-Scootern verteilt. Die Maßnahmen stießen bei den
Verkehrsteilnehmern auf positive Resonanz. Ergänzend dazu informierte die
Polizei im Rahmen einer Themenwoche seit dem 28. April 2026 täglich in kurzen
Beiträgen über soziale Netzwerke über relevante Aspekte der Verkehrssicherheit
im Zusammenhang mit E-Scootern.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Einsatzkoordinator / Leitstelle
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG
Telefon: 05021/9212-213
Fax2mail: +49 511 9695636008
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/57922/6267062
OTS: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
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