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Rosenheim, Berchtesgadener Land (Piding), Traunstein, Weilheim-Schongau, Bad
Tölz-Wolfratshausen, Miesbach (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Zolls (FKS) ging am 06.05.2026 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im
Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das
Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von
(Paket-)-Sendungen aller Art. Beschäftigte sind demgemäß vorrangig im Transport
und der Zustellung sowie in den Depots und Verteilzentren anzutreffen.
Beim Hauptzollamt Rosenheim waren zahlreiche Kräfte der FKS-Standorte Rosenheim,
Traunstein und Weilheim im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre
Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die
Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw.
Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt über 150 Personen zu ihren
Arbeitsverhältnissen und führten bei mehr als 90 Arbeitgebern Prüfungen durch.
Schlussendlich ergaben sich aus den Befragungen und Prüfungen in 45 Fällen
Anhaltspunkte für mögliche Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung der Zahlung
des Mindestlohnes, möglicherweise fehlender Anmeldungen zur Sozialversicherung
wegen Scheinselbständigkeit und unerlaubter Ausländerbeschäftigung.
Die am größten ausgelegte Prüfmaßnahme erfolgte durch die FKS Traunstein.
Zöllnerinnen und Zöllner hatten eine Kontrollstelle am Hammerauer Berg bei
Piding in beide Fahrtrichtungen eingerichtet. Sie hatten dort im Laufe des
Vormittags 33 Transportfahrzeuge aus dem laufenden Verkehr zu Kontrollzwecken
angehalten und dabei 48 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Betroffen waren insgesamt 43 Arbeitgeber. Aus den Befragungen und Prüfungen von
drei Umzugshelfern in einheitlicher Firmenbekleidung, die in einem Transporter
für Umzüge unterwegs waren, ergaben sich bei einem Befragten Anhaltspunkte für
einen Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Er war nicht
ordnungsgemäß angemeldet, sondern behauptete stattdessen als Selbständiger tätig
zu sein. Inwiefern es sich um einen Fall von Scheinselbständigkeit handeln
könnte, wird sich nun im Rahmen tiefergehender Nachprüfungen zeigen.
Im Landkreis Weilheim-Schongau richtete die FKS Weilheim eine Kontrollstelle -
ebenfalls in beide Fahrtrichtungen - an der Lechtalbrücke ein. Ein bosnischer
Arbeitsnehmer konnte keine entsprechende Arbeitserlaubnis vorweisen.
Entsprechende Nachforschungen wurden eingeleitet.
In Rosenheim und in den Landkreisen Rosenheim, Bad Tölz-Wolfratshausen und
Miesbach überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 70 Beschäftigte nach
ihren Arbeitsverhältnissen. Zu besonderen Auffälligkeiten kam es dabei nicht.
"Die Kurier-, Express und Paketdienst-Branche fällt wie viele andere Branchen
unter die Risikobereiche nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz", erklärt
Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. "es sind daher
besondere Pflichten zu erfüllen. Beispielsweise müssen Arbeitnehmer für
entsprechende Kontrollen durch den ZOLL stets ihre Ausweise und sonstige für die
Arbeitserlaubnis notwendige Dokumente mit sich führen. Die Arbeitgeber sind
verpflichtet, ihre Beschäftigten entsprechend darauf hinzuweisen."
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis
des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen
sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur
flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. In der Kurier-,
Express- und Paketbranche gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit
dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121259/6272402
OTS: Hauptzollamt Rosenheim
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