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Konstanz (ots) - Weil er seine Geldstrafe nicht bezahlte, wurde ein 30-Jähriger
Reisender von der Staatsanwaltschaft gesucht. Er wurde bei der Ausreise aus
Deutschland festgestellt und von der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt
eingeliefert.
Am Morgen des 9. Mai 2026 kontrollierte das Bundesamt für Zoll und Güterverkehr
(CH) am Grenzübergang Autobahn in Konstanz Passagiere eines Fernreisebusses auf
dem Weg von Hamburg in Richtung Mailand. Dabei wurde ein somalischer
Staatsbürger festgestellt, gegen den in Deutschland ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Lindau vorlag. Anfang 2023 verurteilte das Amtsgericht
Kempten den 30-Jährigen wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise zu einer
Geldstrafe. Bislang beglich der Mann die Summe nicht, weshalb ihn die zuständige
Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung suchte.
Die Kontrollkräfte übergaben den Mann an die deutsche Bundespolizei, die ihm den
Haftbefehl eröffnete. Da er die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte,
muss er nun ersatzweise 60 Tage in Haft.
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Bettina Stahl
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