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Magdeburg (ots) - Am Freitag, den 15. Mai 2026 klingelte eine 28-Jährige um
19:20 Uhr bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg und wollte eine
Anzeige erstatten. Bei der sich anschließenden Überprüfung ihrer Personalien im
Informationssystem der Polizei stellten die Beamten fest, dass die Frau selbst
gesucht wurde, gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Berlin vor. Bereits im November 2023 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten die
ägyptische Staatsangehörige wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 900 Euro
beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen Haft. Weder zahlte
die Frau den auferlegten Betrag, noch stellte sie sich, trotz zuvor ergangener
Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Berlin im
Februar dieses Jahres den Haftbefehl. Die Gesuchte kontaktierte ihre Familie.
Der informierte Vater brachte die geforderten 900 Euro auf und zahlte den
haftabwendenden Betrag in einer Polizeidienststelle in Berlin ein. Anschließend
konnte seine Tochter die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof
Magdeburg wieder verlassen. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende
Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
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