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Magdeburg (ots) - Am Samstag, den 16. Mai 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei um 01:09 Uhr einen Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofes
Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im
Informationssystem der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße zum Vorschein. Im März
2025 verurteilte das Amtsgericht Dresden den deutschen Staatsangehörigen wegen
Erwerbs, Beförderung, Verkehrs oder Umgangs von und mit explosionsgefährlichen
Stoffen zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen Haft. Weder zahlte der
36-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor
ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im
April dieses Jahres den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte die geforderten 600 Euro
nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 10-tägige Haft angetreten hat.
Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die
Vollstreckung des Haftbefehls.
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