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Duisburg; Kreis Kleve (ots) - Am 11.05.2026 kontrollierten die Zöllnerinnen und
Zöllner der Kontrolleinheit Reiseverkehr des Hauptzollamts Duisburg am Flughafen
Weeze zwei aus Marokko einreisende Frauen (31 und 52 Jahre alt). Die Reisenden,
Mutter und Tochter, passierten den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren des
Flughafens als sie von einer Anwärterin, die im Rahmen ihrer Ausbildung beim
Hauptzollamt Duisburg am Flughafen Weeze tätig war, für eine Zollkontrolle
anlässlich ihrer Einreise aus einem Drittland angehalten wurden.
Beim Durchleuchten des mitgeführten Reisegepäcks mit einem Röntgengerät konnten
mehrere Schmuckschatullen erkannt werden. Daraufhin entschlossen die
Zöllnerinnen und Zöllner, das Gepäck für eine weitergehende Kontrolle durch die
Reisenden öffnen zu lassen. Dabei konnten in den Schatullen Kaufbelege über
verschiedenste Goldschmuckstücke festgestellt werden. Es stellte sich heraus,
dass die beiden Reisenden den in Marokko käuflich erworbenen Goldschmuck in Form
von Armbändern und Ringen im Wert von umgerechnet insgesamt rund 20.000 Euro am
Körper trugen.
Mit einem Wert von rund 20.000 Euro lag der Goldschmuck weit über der
Reisefreimenge von 430 Euro pro Person bei Flugreisenden und eine Anmeldung der
Waren bei der Zollstelle wäre für die beiden Reisenden verpflichtend gewesen.
Aufgrund der Benutzung des grünen Ausgangs für anmeldefreie Waren besteht nun
gegen beide Reisenden der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung. Daher
wurde in beiden Fällen vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und der
Goldschmuck wurde als Beweismittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden
beläuft sich auf über 4.000 Euro.
Weitere Informationen zu der Arbeit des Zolls und zu der Ausbildung
beziehungsweise des Studiums beim Zoll erhalten Interessierte auf der
Internetseite www.zoll.de oder www.zoll-karriere.de.
Zusatzinformation:
Falls Reisemitbringsel die Freimengen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu
entrichten. Diese Reisemitbringsel sind bei der Einreise aus einem
Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle (z.B. durch Benutzung des roten
Ausgangs am Flughafen) mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden
Einfuhrabgaben berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben sind die Art
und der Wert der Ware. Grundsätzlich müssen die festgesetzten Abgaben an Ort und
Stelle entrichtet werden.
Weitere Informationen zu Reisefreimengen und Zollbestimmungen erhalten
Interessierte auf www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Telefon: 0203 / 6048 - 1661, - 1531
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121243/6277855
OTS: Hauptzollamt Duisburg
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