|
Wiesbaden (ots) - Erste Lesung des Besoldungsgesetzentwurfs in Hessen wirft
Fragen auf
"Die vermeidbaren Fehlentscheidungen der Vergangenheit haben uns erst in diese
Misere geführt", sagt Alexander Glunz, Landesvorsitzender der DPolG Hessen, mit
Blick auf den Gesetzentwurf von CDU / SPD zur Beamtenbesoldung in Hessen.
Das gestern im Landtag in erster Lesung behandelte Gesetz soll die
Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung in Hessen reparieren.
Bereits 2021 wurde durch den Verwaltungsgerichtshof auf Grund einer Klage des
Beamtenbundes (dbb, Dachverband der DPolG) die Bezahlung der Beamten als
verfassungswidrig eingestuft.
Kern des Problems ist, dass eine Familie von den Bezügen eines Beamten in den
unteren Besoldungsgruppen weniger zum Leben hat, als Personen, die von
Staatsleistungen leben, ohne einer Arbeit nachzugehen.
Die Landesregierung plant nun, nicht die Besoldung der einzelnen Beamtin oder
des einzelnen Beamten in die Betrachtung zu nehmen, sondern will das familiäre
Gesamteinkommen als Berechnungsgrundlage heranziehen. Dies soll zudem fiktiv
berechnet werden.
"Hier sehen wir erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", so der
DPolG-Vorsitzende Alexander Glunz. Schon in den 1970er Jahren hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Beamte und deren Familie von der
Besoldung auskömmlich leben müssen.
Es wäre fatal, wenn die Regierung einen verfassungswidrigen Zustand durch
wiederum verfassungswidrige Maßnahmen abändern will.
Auch wenn es weh tut, Hessen hat jetzt die Möglichkeit, mit einem überarbeiteten
Besoldungsgesetz endlich Verfassungstreue herzustellen und führend bei Bund und
Ländern zu sein.
Die Mitarbeitenden haben es nach mehr als 10 Jahren unrechtmäßiger
Minderbesoldung verdient.
Rückfragen bitte an:
DPolG Hessen
Landesvorsitzender
Alexander Glunz
Mobil: 0171-1848184
E-Mail: kontakt@dpolg-hessen.de
https://www.dpolghessen.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/172956/6278883
OTS: DPolG Hessen
|