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Bitterfeld-Wolfen (ots) - Am Sonntag, den 31. Mai 2026 kontrollierte eine
Streife der Bundespoli-zei um 15:58 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Bitterfeld.
Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem
der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Dessau-Roßlau zum Vorschein. Bereits im November 2024 verurteilte das
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen den deutschen Staatsangehörigen wegen
vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1000 Euro
beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 50 Tagen Haft.
Weder zahlte der 37-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich,
trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene
Staatsanwaltschaft im September des vergangenen Jahres den Haftbefehl. Die
Beamten eröffneten ihm dies, nahmen ihn fest und zunächst mit in ein
Bundespolizeirevier. Der Gesuchte konnte die geforderten 1000 Euro nicht
aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine 25-tägige Haft angetreten hat.
Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die
Vollstreckung des Haftbefehls.
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