|
Magdeburg (ots) - Am Mittwoch, den 3. Juni 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei um 08:40 Uhr einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Bei der sich
anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei
kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein.
Im Oktober des vergangenen Jahres verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den
deutschen Staatsangehörigen unter anderem wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe
von 1.360 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich
80 Tagen Haft. Weder zahlte der 46-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch
stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich
erließ jene Staatsanwaltschaft Ende Mai dieses Jahres den
Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten nahmen ihn fest und zunächst mit in die
Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte
die geforderten 1.360 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der
notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine
40-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die
ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
X: @bpol_pir
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/74168/6288186
OTS: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
|