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Magdeburg Hauptbahnhof (ots) - Am Donnerstag, den 4. Juni 2026 kontrollierte
eine Streife der Bundespolizei um 10:54 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof
Magdeburg. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei
ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Im Mai
2024 verurteilte das Amtsgericht Neuruppin den bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigen wegen versuchter gemeinschaftlicher Erpressung, Beleidigung,
vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 4148,50
Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 103 Tagen Haft. Weder
zahlte der 45-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz
zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene
Staatsanwaltschaft im Mai dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die
Beamten nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei
am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte die geforderten 4148,50 Euro
nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in Amtshilfe
für die zuständige Landespolizei, aufgrund anderweitiger Einsatzbindung, durch
die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort wird er die
nächsten 103 Tage verbringen. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die
ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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