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Magdeburg (ots) - Am Montag, den 8. Juni 2026 kontrollierten Beamte der
Bundespolizei um 12:01 Uhr nahe des Hauptbahnhofes Magdeburg eine männliche
Person. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im
Informationssystem der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Erfurt zum Vorschein. Bereits im September 2021 verurteilte
das Amtsgericht Erfurt den deutschen Staatsangehörigen wegen des besonders
schweren Falls des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro beziehungsweise
zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 120 Tagen Haft. Weder zahlte der
47-Jährige den gesamten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener
Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Mai dieses
Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten nahmen den Gesuchten fest und
zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg.
Er konnte die geforderten 675 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der
notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine
45-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die
ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Rückfragen bitte an:
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Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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