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Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots) - Am Donnerstagnachmittag um 13:55 Uhr
wurden bei einem 42-jährigen Transporterfahrer aus dem Kreis Bad Kreuznach bei
einer Verkehrskontrolle in der Gutenbrunnenstraße drogentypische Auffälligkeiten
festgestellt. Ein mehrere Tage zurückliegender Cannabiskonsum wurde eingeräumt.
Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf THC (Tetrahydrocannabinol).
Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Sein
Führerschein wurde präventiv sichergestellt.
Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Sollte die
Blutprobe den Verdacht belegen, muss er mit einem Bußgeld von mindestens
fünfhundert Euro zuzüglich Verfahrenskosten, einem Monat Fahrverbot sowie zwei
Punkten im Verkehrszentralregister rechnen. Weiterhin wird die zuständige
Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, die eine
Eignungsprüfung durchführt. |ank
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