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Darmstadt / Dreieich / Frankfurt am Main / Heusenstamm (ots) - Gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Zollfahndungsamts
Frankfurt am Main vom 18.06.2026
Mehrere Hunderttausend unversteuerte sowie nicht in Deutschland zugelassene
Vapes stellten Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder am vergangenen
Sonntag, 14.06.2026, neben mutmaßlich gefälschten Arzneimitteln und
Markenfälschungen, in einer Lagerhalle in Heusenstamm sicher.
Im Rahmen weiterer Durchsuchungsmaßnahmen in Dreieich am vergangenen Sonntag,
14.06.2026, sowie an diesem Mittwoch, 17.06.2025, wurden durch die
Ermittlerinnen und Ermittler rund 170.000 Euro Bargeld, Gold und Schmuck im Wert
von rund 150.000 Euro sowie weitere Beweismittel fest- und sichergestellt. Zudem
vollstreckten die Zollfahnderinnen und Zollfahnder am Frankfurter Flughafen
einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Kopf einer Schmugglergruppierung vor
dessen Ausreise in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie eine Vermögensarrest
über 1,5 Millionen Euro.
Dem Hauptbeschuldigten und vier weiteren Tatverdächtigen wird der bandenmäßige
Einfuhrschmuggel von sowie der unerlaubte bandenmäßige Handel mit unversteuerten
Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten und somit Steuerhehlerei vorgeworfen. Die
Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main unter der Sachleitung der
Staatsanwaltschaft Darmstadt werden in diesem Komplex seit Sommer 2024 geführt.
"Kriminaltaktische Maßnahmen lieferten Hinweise auf illegale Aktivitäten der
mutmaßlichen Tätergruppierung und es gelang der Staatsanwaltschaft Darmstadt
sowie den Frankfurter Zollfahndern weitere potentielle Tatbeteiligte zu
identifizieren und deren Rolle innerhalb der Gruppierung zu erhellen", so Robert
Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Bereits im Oktober 2025 wurden in Zusammenarbeit mit dänischen
Strafverfolgungsbehörden bereits 35.000 Stück geschmuggelte Vapes an einem
Autobahn-Grenzübergang von Deutschland nach Dänemark sichergestellt, die der
Bande zugeordnet werden können. Der verursachte Steuerschaden lag hier bei rund
1,6 Millionen Euro. Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen wurden die in
Deutschland und Dänemark sichergestellten Einweg-E-Zigaretten aus China über den
Luftweg in die Europäische Union eingeschmuggelt.
"Die Anzahl der in Heusenstamm sichergestellten Vapes war so groß, dass die
vollgepackten Kisten ganze 56 Europaletten zum Abtransport füllten",
verdeutlicht Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am
Main. "In Deutschland sind Einweg-Vapes mit zwei Millilitern nikotinhaltigem
Liquid erlaubt. Dies ist in etwa mit dem Konsum von zwei Schachteln
herkömmlicher Zigaretten vergleichbar. Die hier sichergestellten E-Zigaretten
überschritten die zugelassene Höchstmenge jedoch um das Vielfache und waren
zudem nicht versteuert. Der den Bürgerinnen und Bürgern entstandene
Steuerschaden wird derzeit auf mindestens 1,8 Millionen Euro geschätzt", klärt
Orth weiter auf.
Die Einsatzmaßnahmen wurden durch die Spezialkräfte des Zolls, der Zentralen
Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), sowie dem Zollfahndungsamt Hamburg und dem
Technischen Hilfswerk, Ortsverband Neu-Isenburg, unterstützt.
Der 35-jährige Haupttatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Darmstadt dem Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, das den Untersuchungshaftbefehl
bestätigte. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des
Zollfahndungsamts Frankfurt am Main dauern an.
In der Vergangenheit führten die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein ähnliches Ermittlungsverfahren gegen eine
andere Tätergruppierung. Die Pressemitteilung hierzu finden Sie unter https://ww
w.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Produktpiraterie/2024/z89_haftbefehle
_zfaffm.html
Zusatzinformationen
Das nikotinhaltige Liquid in E-Zigaretten unterliegt in der Bundesrepublik
Deutschland als verbrauchsteuerpflichtige Ware bzw. als sogenanntes Substitut
der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in
Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie
hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert
worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren,
für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht
ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, oder diese unversteuerten
Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare
gewerbsmäßige Steuerhehlerei.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069/50775-133
E-Mail: mailto:presse@zfaf.bund.de
http://www.zoll.de
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