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Konstanz (ots) - Die Bundespolizei nahm am Donnerstag (18. Juni 2026) einen
34-jährigen Reisenden fest. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, der nun
vollstreckt wurde.
Einsatzkräfte der Bundespolizei überprüften am Donnerstagabend die Personalien
eines 34-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgers, der als Beifahrer an
der Gemeinschaftszollanlage Konstanz-Kreuzlingen zur Einreise erschien. Beim
Abgleich seiner Daten stellten die Beamten einen offenen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein fest. Diese suchte
den Mann wegen einer noch ausstehenden Geldstrafe. Das Amtsgericht Laufen
verurteilte den 34-Jährigen Anfang 2026 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu
einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro, die er bislang nicht beglich.
Vor Ort konnte er den geforderten Betrag samt Verfahrenskosten bezahlen und
entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Er durfte seine Reise im
Anschluss fortsetzen.
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Bettina Stahl
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