|
Kleve - Kempen - Kaldenkirchen (ots) - In der Nacht zum Samstag, 20. Juni 2026,
kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen einen 35-jährigen Bulgaren auf der Bundesautobahn 61 an der
Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den
polizeilichen Fahndungssystemen wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Trier wegen Urkundenfälschung bekannt. Hiernach hat ihn das
Amtsgericht Prüm im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro plus
84,50 Euro Kosten verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte der Gesuchte
die ihm drohende 45-tägige Haftstrafe abwenden und weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Christian Goerke
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6299377
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
|