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Wiesbaden (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Landeskriminalamts
und des Regierungspräsidiums Gießen
Gewaltsame Ereignisse erschüttern. Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden
sind, befinden sich häufig in einer persönlichen Ausnahmesituation. Um sie
künftig schneller und gezielter zu unterstützen, haben das Hessische
Landeskriminalamt (HLKA) und das Regierungspräsidium (RP) Gießen am Montag, 22.
Juni, eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. HLKA-Präsident Daniel Muth und
RP-Präsident Dr. Christoph Ullrich besiegelten die Vereinbarung zur Stärkung des
Opferschutzes bei einem gemeinsamen Treffen in Gießen mit ihren Unterschriften.
"Es ist wichtig, dass Betroffene darüber informiert werden, welche konkreten
Unterstützungsangebote und Hilfsleistungen ihnen zustehen und wie sie diese in
Anspruch nehmen können. Genau hier setzt unsere gemeinsame Vereinbarung an: Wir
möchten Opfer frühzeitig und unbürokratisch unterstützen", erläuterte
HLKA-Präsident Daniel Muth.
Die hessische Polizei und die hessische Versorgungsverwaltung - die sechs
hessischen Ämter für Versorgung und Soziales unter Aufsicht des RP Gießen -
arbeiten bereits eng im Bereich des Opferschutzes zusammen. "Mit der nun
geschlossenen Verwaltungsvereinbarung werden die bereits bestehenden Strukturen
weiterentwickelt und dauerhaft gefestigt", sagte Regierungspräsident Dr.
Christoph Ullrich. Vorgesehen sind unter anderem eine intensivere Vernetzung der
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner beider Organisationen, gemeinsame
Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie eine abgestimmte Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit.
"Die Polizei ist oftmals die erste staatliche Stelle, mit der Betroffene einer
Straftat in Kontakt treten. Deshalb tragen wir eine besondere Verantwortung, die
über die Strafverfolgung hinausgeht. Mit der Vereinbarung schaffen wir
verbindliche Ansprechpartner und klar abgestimmte Verfahren", sagte
HLKA-Präsident Daniel Muth.
Die Vereinbarung stärkt die Zusammenarbeit zwischen Polizei und
Versorgungsverwaltung und verbessert die Hilfen für Opfer in Hessen nachhaltig.
Hintergrund Entschädigungsrecht:
Wer auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer
vorsätzlichen Gewalttat wird und dadurch eine gesundheitliche Schädigung
erleidet, kann einen Anspruch auf Opferentschädigung geltend machen. Dies gilt
auch für Hinterbliebene von Personen, die infolge der Gewalttat verstorben sind.
Für Opfer von Gewalttaten ist das Soziale Entschädigungsrecht die zentrale
gesetzliche Grundlage. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem
Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV).
Die Versorgungsverwaltung, in Hessen die sechs Hessischen Ämter für Versorgung
und Soziales in Gießen, Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Fulda und Wiesbaden, ist
für die Prüfung der Anträge und Leistungsgewährung im Rahmen des Sozialen
Entschädigungsrechts zuständig. Das RP Gießen übt mit dem Landesversorgungsamt
die Fachaufsicht über die sechs hessischen Ämter für Versorgung und Soziales
aus. Weitere Informationen, Anträge und Ansprechpersonen finden Sie unter: https
://rp-giessen.hessen.de/versorgung-und-familie/soziales-entschaedigungsrecht
Opferschutzbeauftragte der hessischen Polizei:
Zur Sicherstellung eines umfassenden Opferschutzes innerhalb der Polizei verfügt
das HLKA und jedes der sieben hessischen Polizeipräsidien über
Opferschutzbeauftragte. In den an die Polizeipräsidien angegliederten
Polizeidirektionen sind Opferschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren tätig.
Diese Beauftragten sind innerhalb ihrer jeweiligen Behörden die zentralen
Ansprechstellen für den polizeilichen Opferschutz. Mehr Informationen sowie die
Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden sich auf der Homepage der hessischen
Polizei unter: https://www.polizei.hessen.de/service/ansprechpersonen?keys=&fiel
d_pf_address_postal_code=&geo_radius=10&tid1%5B3664%5D=3664&displayFirst=list_fi
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OEG-Trauma-Netzwerk Hessen:
Wer innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf
Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereits gestellt hat oder
noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die
Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort
sofort therapeutische Hilfe. Die sechs Versorgungsämter können aber auch für
Betroffene den Kontakt herstellen. Der Umfang der akuten Hilfe beträgt zunächst
fünf (bei Kindern und Jugendlichen acht) Sitzungen, die bei Bedarf um zehn
Sitzungen erhöht werden können.
Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren
Angehörige bzw. Hinterbliebene, also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie
Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten
Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der
rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann
Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.
Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration entwickelte
das Regierungspräsidium Gießen bis zum Jahr 2015 ein Konzept für ein
fachärztliches und fachpsychologisches Netzwerk. Mit diesem kann den von einer
Gewalttat Betroffenen in allen Regionen Hessens fachkompetente Untersuchung und
Therapie angeboten werden. Das OEG-Trauma-Netzwerk war zunächst eine freiwillige
Leistung des Landes. Seit dem Jahr 2021 ist sie gesetzlich verankert. Das
geschah im Zuge der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts.
Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen findet sich unter
rp-giessen.hessen.de/opferbetreuung-und-opfersoforthilfe-in-hessen.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Laura Kaufmann-Conrad
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6300098
OTS: Hessisches Landeskriminalamt
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