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Wiesbaden (ots) - (LH)Bei den aktuell hohen Temperaturen zieht es viele Menschen
zur Abkühlung an die hessischen Gewässer. Die Wasserschutzpolizei weist auf die
besonderen Gefahren des Badens in Gewässern sowie die geltenden Regelungen auf
Bundeswasserstraßen hin.
Neben dem Schiffsverkehr durch gewerbliche Wasserfahrzeuge und Sportboote nutzen
bei den sommerlichen Temperaturen viele Menschen die Ufer und Gewässer zur
Erholung und Abkühlung. Die Bundeswasserstraßen sind jedoch keine überwachten
Badegewässer.
Grundsätzlich erfolgt das Baden in Flüssen auf eigene Gefahr. Fließgewässer
bergen besondere Risiken, die häufig unterschätzt werden. Neben wechselnden
Strömungen und Wassertiefen können auch Unterwasserhindernisse oder kalte
Wasserschichten selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer in Gefahr bringen.
Leider kommt es besonders in den heißen Sommermonaten - auch in den hessischen
Gewässern - immer wieder zu Ertrinkungsunfällen.
Nach den Verkehrsvorschriften, die auf den Wasserstraßen gelten, ist das Baden
und Schwimmen unter anderem bis zu 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken,
Schleusen, Wehren sowie bestimmten Anlege- und Liegestellen verboten. Hierunter
fällt auch das Springen von Brücken in das Gewässer. Verstöße stellen
Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet
werden.
Besonders Sprünge von Brücken sind mit erheblichen Gefahren verbunden! Die
Beschaffenheit des Gewässergrundes ist häufig unbekannt. Unter der
Wasseroberfläche können sich Treibgut, Steine oder andere Hindernisse befinden,
die nicht erkennbar sind. Zudem besteht die Gefahr, dass sich Wasserfahrzeuge
unbemerkt annähern.
Im Rahmen der Streifentätigkeit der Wasserschutzpolizei wird zudem immer wieder
festgestellt, dass Steganlagen von Wassersportvereinen zweckwidrig als
Badeplattformen oder Sprunganlagen genutzt werden. Diese Anlagen sind jedoch
regelmäßig aufgrund der Genehmigung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
ausschließlich für das An- und Ablegen von Booten bestimmt. Sie sind baulich
nicht für eine Nutzung als Bade- oder Sprunganlage ausgelegt. Eine solche
Zweckentfremdung kann zu erheblichen Gefahren für Nutzer, Anlagen sowie den
Schiffs- und Wassersportverkehr führen.
Die Wasserschutzpolizei hat Verständnis dafür, dass viele Menschen an heißen
Tagen Abkühlung suchen. Die bestehenden Regelungen dienen jedoch dem Schutz
aller Nutzerinnen und Nutzer der Wasserstraße und sollen schwere Unfälle
verhindern. Die Kontrollen und Präsenz an den Gewässern werden auch in den
kommenden Sommerwochen fortgesetzt.
Die Wasserschutzpolizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger:
* Beachten Sie die geltenden Badeverbote.
* Verzichten Sie auf den Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln
vor dem Baden.
* Lassen Sie Kinder niemals unbeaufsichtigt.
* Springen Sie nicht von Brücken oder Steganlagen ins Wasser.
* Achten Sie auf den Schiffs- und Wassersportverkehr und nehmen Sie Rücksicht
auf andere Nutzer
der Bundeswasserstraße.
Vorsicht, Rücksichtnahme und die Beachtung der geltenden Vorschriften tragen
dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit an den hessischen Gewässern zu
gewährleisten.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Wiesbadener Straße 99
55252 Mainz-Kastel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 06134 - 602 6210 bis 6213
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OTS: Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
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