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Osnabrück (ots) - Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von
drei Jahren, so lautet das Urteil der Amtsgericht Osnabrück für einen
Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamtes Osnabrück.
Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Täter bezog Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Am
12. Februar 2024 nahm der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger
anzuzeigen. So konnte er für die Leistungszeiträume März bis Mai 2024 insgesamt
1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassieren. Der Täter handelte im
Wiederholungsfall.
Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch einen automatisierten Datenabgleich,
DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dabei überprüfen
die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen,
die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen mit dem Datenbestand der
Träger der Rentenversicherung betreffend gemeldete Beschäftigungen. Nach
Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters Osnabrück als
zuständigem Sozialleistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies
die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Verurteilung wegen Betruges durch
das Amtsgericht Osnabrück führten.
Der Straftäter hätte dem Jobcenter Osnabrück die Beschäftigungsaufnahme
unverzüglich mitteilen müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise
unterlassen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Stefan Poller
Telefon: 0541 3301-1006
Mobil: 0151 22640126
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121236/6306496
OTS: Hauptzollamt Osnabrück
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