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HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Osnabrücker/ Zoll deckt Leistungsbetrug auf

2.07.2026 10:41 Uhr Hauptzollamt Osnabrück

Osnabrück (ots) - Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, so lautet das Urteil der Amtsgericht Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamtes Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Täter bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende. Am 12. Februar 2024 nahm der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, ohne dies dem Leistungsträger anzuzeigen. So konnte er für die Leistungszeiträume März bis Mai 2024 insgesamt 1552,67 Euro Sozialleistungen zu Unrecht kassieren. Der Täter handelte im Wiederholungsfall.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch einen automatisierten Datenabgleich, DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dabei überprüfen die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen mit dem Datenbestand der Träger der Rentenversicherung betreffend gemeldete Beschäftigungen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters Osnabrück als zuständigem Sozialleistungsträger an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Verurteilung wegen Betruges durch das Amtsgericht Osnabrück führten.

Der Straftäter hätte dem Jobcenter Osnabrück die Beschäftigungsaufnahme unverzüglich mitteilen müssen. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise unterlassen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück Stefan Poller Telefon: 0541 3301-1006 Mobil: 0151 22640126 E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121236/6306496 OTS: Hauptzollamt Osnabrück


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Osnabrück
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