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Ratzeburg (ots) - Übergabe am 7. Juli 2026 bei der Polizeidirektion Ratzeburg
Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister
a.D., wird am Dienstag, 7. Juli 2026, um 11.30 Uhr, bei der Polizeidirektion
23919 Ratzeburg, Seestraße 12-14 den Polizeibeamten Sergej C. und Michael v. L.
Zuwendungen für Kur- und Betreuungsmaßnahmen übergeben.
Sergej C. ist Angehöriger der Polizeistation Bargteheide. Am Abend des 14. März
2025 wurden der Beamte und ein Kollege zur Begleitung einer mutmaßlich psychisch
kranken Person in einem KTW eingesetzt. Während des Transportes soll der Patient
versucht haben, auf der Autobahn zu flüchten. Die Beamten wiederum hätten
versucht, ihn daran zu hindern. Die Person soll sich in einem Ausnahmezustand
befunden haben und sei nicht mehr steuerbar gewesen. Der Patient habe sich gegen
die Beamten gewehrt und den Kollegen ins Gesicht geschlagen. Es sei eine heftige
körperliche Rangelei entstanden, in deren Verlauf der Patient zu Boden gebracht
werden sollte. Schließlich soll der Tatverdächtige mit seinem Ellenbogen so
stark in das Schultergelenk von POM C. gestoßen haben, dass dieser unverzüglich
ein Muskelversagen des linken Arms erlitt und starke Schmerzen verspürte.
Nachdem der Tatverdächtige schließlich überwältigt und fixiert werden konnte,
wurde für den Beamten C. ein Krankenwagen angefordert und er für eine weitere
Behandlung ins Krankenhaus nach Hamburg verbracht. Der heute 32- Jährige erlitt
einen Abriss des linken Brustmuskels. Eine derartige Verletzung wird als äußerst
schmerzhaft beschrieben. Anschließend war er über fünf Monate dienst- bzw.
teildienstunfähig. Vom Hilfs- und Unterstützungsfonds erhält er nun einen 12-
tätigen Aufenthalt in Oberbayern.
Michael v.L. ist Diensthundeführer bei der Diensthundestaffel in Lübeck. Am 13.
September 2025 erhielt er den Auftrag, Kollegen der Polizeistation Bad Schwartau
bei Auseinandersetzungen in einer Kneipe zu unterstützen. Eine stark
alkoholisierte Person soll sich dort den Beamten gegenüber sehr aggressiv und
renitent gezeigt haben. Es gelang, diese Person zu fixieren, um ihn in den
Polizeigewahrsam zu verbringen. Doch er habe sich im Fahrzeug sehr aggressiv
gebärdet, soll gestoßen , getreten, gespuckt, und sich aufgebäumt, sowie
fortwährend geflucht und die Beamten beleidigt haben. Bei der Auseinandersetzung
im Polizeifahrzeug wurde v. L. an der rechten Hand verletzt. Nach Einsatzende
entdeckte er eine bläuliche Verfärbung an der rechten Mittelhand. Daraufhin
suchte der heute 37-jährige v. L. eine Klinik auf. An der rechten Hand wurde
eine Fraktur diagnostiziert. Eine Operation wurde notwendig. Der Beamte v.L. war
mehr als vier Monate dienstunfähig. Er hat noch immer eine Fehlstellung seines
rechten kleinen Fingers, die möglicherweise bleiben wird. Vom Hilfs- und
Unterstützungsfonds erhält er nun für sich und seinen Sohn einen 11-tägigen
Aufenthalt im CenterParc Allgäu.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in
Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur
Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten
Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen
Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist,
unter die Arme zu greifen. Wie in den Jahren zuvor ist festzustellen, dass der
polizeiliche Alltag - Präsenzstreifen, Familienstreitigkeiten,
Verkehrskontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen in Schleswig-Holstein - immer
wieder Gefahren birgt: 1.180 Taten wurden im Jahr 2019 registriert, 2025 waren
es 1.480 - allein im Bereich der PD Lübeck wurden 307 registriert, im Bereich
der PD Ratzeburg 146. Das bedeutet, dass es durchschnittlich jeden Tag in
Schleswig-Holstein mehr als vier Übergriffe gegeben hat. An 591 Tagen waren
Polizistinnen und Polizisten im vergangenen Jahr als Folge von
Gewalteinwirkungen dienstunfähig.
Der Hilfsfonds arbeitet rein ehrenamtlich; Vorstandsmitglieder sind neben dem
Vorsitzenden Breitner, Minister a.D. Dr. Bernd Buchholz, Landrat Ingo Sander,
Oliver Malchow, früherer Leitender Polizeidirektor und Karl-Hermann Rehr,
Landesgeschäftsführer der GdP Schleswig-Holstein a.D.
Der Hilfsfonds verfügt über Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich der
Arbeit der Polizei verpflichtet fühlen, sowie über Gelder von Gerichten und
Staatsanwaltschaften, welche aus verhängten Bußgeldern und Geldstrafen stammen.
Seit Bestehen hat dieser Fonds in über 380 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -
beamten Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden über 400.000 EUR
ausgekehrt. Vorsitzender Andreas Breitner: "Wir sind uns im Klaren, dass unsere
Unterstützung weder eine Verarbeitung des Erlebten noch eine Wiedergutmachung
darstellt, sie ist aber ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität."
Die Kontoverbindung des Hilfs- und Unterstützungsfonds lautet: PSD Bank Nord eG
IBAN: DE26 2009 0900 3395 0146 00 BIC: GENODEF1P08
Achtung Presse: Die Übergabe findet am Dienstag, 7. Juli 2026 um 11.30 Uhr bei
der Polizeidirektion 23919 Ratzeburg, Seestraße 12-14 , Raum 1.48 statt. Dankbar
wären wir für eine kurze Anmeldung unter 0173-2095139
Rückfragen bitte an:
Ansprechpartner: Karl-Hermann Rehr - Telefon: 0173-2095139
Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren
Familien in Not e.V.
c/o Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Schleswig-Holstein
Max-Giese-Straße 22, 24116 Kiel
www. hupf-sh.de / hupf-sh@gmx.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/43735/6306520
OTS: Polizeidirektion Ratzeburg
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