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Stendal, Magdeburg (ots) - Am Samstag, den 11. Juli 2026 kontrollierte eine
Streife der Bundespolizei um 20:44 Uhr, in einem Regionalexpress auf der Strecke
von Stendal in Richtung Magdeburg, einen 36-Jährigen. Eine Überprüfung seiner
Personalien mit dem polizeilichen Fahndungsbestand ergab, dass nach ihm gleich
mit vier Haftbefehlen gesucht wurde. Gegen den Deutschen lag ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau vom Juni 2024 vor.
Demnach hat er wegen Raubes, Diebstahls sowie wegen des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis 319 Tage Rest-Freiheitsstrafe von ursprünglich zwei Jahren und
neun Monaten zu verbüßen. Keine drei Monate später erließ das Amtsgericht Dessau
einen Sicherungshaftbefehl. Grundlage hierfür war die Verurteilung des Mannes
wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht
Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre. Da er grob und beharrlich
gegen die Bewährungsauflagen verstieß und unbekannten Ortes verblieb, erging der
Sicherungshaftbefehl. Im Mai dieses Jahres erließen die Staatsanwaltschaften
Magdeburg und Chemnitz jeweils einen weiteren Haftbefehl wegen
Betrugshandlungen. Das Strafmaß umfasst zum einen 3600 Euro Geldstrafe
beziehungsweise 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und im zweiten Fall 1000 Euro
Geldstrafe beziehungsweise 50 Tage Haft. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten
diese, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei
am Hauptbahnhof Magdeburg. Nach Beendigung der notwendigen Maßnahmen brachten
Einsatzkräfte den Mann in eine Justizvollzugsanstalt und informierten
abschließend die ausschreibenden Stellen.
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