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Rosenheim / Garmisch-Partenkirchen (ots) - Endlich Sommerferien - endlich Zeit
für kleine und große Abenteuer! "Aber nicht im Bahnbereich!", appelliert die
Bundespolizei und warnt besonders vor den Gefahren, die von Zügen, Gleisen oder
Oberleitungen ausgehen.
Die Folgen einer verhängnisvollen Erkundungstour auf Bahngebiet können schwerste
Verletzungen, bleibende körperliche Schäden oder schlimmstenfalls der Tod sein.
Es gibt kein Abenteuer auf Gleisen oder Waggons, das nicht mit dem Risiko einer
Lebensgefährdung verbunden wäre. Von der Bundespolizei gibt es bei diesem Thema
nur Klartext: "Waggon-Kletteraktionen oder Selfies im Bahnbereich sind schlicht
lebensgefährlich. Auf abgestellten Wägen 'chillen' zu wollen, kann ebenso
tödlich enden wie an oder auf einer Bahnstrecke irgendeine Challenge anzugehen.
Keine Freizeitaktion auf Bahngelände ist es wert, das Leben aufs Spiel zu
setzen."
Gerade moderne Züge sind sehr leise, sodass diese erst sehr spät wahrgenommen
werden können. Wenn sich ein Zug mit einer Geschwindigkeit von rund 100
Kilometern in der Stunde nähert, muss mit einem Bremsweg von bis zu einem
Kilometer gerechnet werden. Ausweichen kann ein Zug schließlich nicht. Von
Oberleitungen gehen ebenfalls extreme Gefahren aus. Diese stehen unter einer
Spannung von bis zu 15.000 Volt. Auch ohne eine direkte Berührung ist ein
todbringender Spannungsüberschlag möglich. Die Nähe von eineinhalb bis zwei
Metern zu einer Oberleitung reicht hierfür schon aus. Allein der Versuch, auf
einen abgestellten Waggon zu klettern, kann verhängnisvolle Folgen nach sich
ziehen.
Ende Mai dieses Jahres ist ein 18-Jähriger in Prien am Chiemsee auf den Waggon
eines Güterzugs gestiegen. Dort wurde er von einem Stromschlag getroffen, der
von der hochspannungsführenden Oberleitung ausging. Er erlitt schwerstgradige
Verbrennungen und lebensbedrohliche Verletzungen innerer Organe, unter welchen
er bis heute in hohem Maß leidet und die sein Leben absehbar dauerhaft
beeinträchtigen.
Eltern sollte es jedenfalls nicht egal sein, ob die Kinder ihre
Freizeitaktivitäten auf den Bahnbereich ausdehnen. Wenn dort etwas passiert,
muss man immer mit dem Schlimmsten rechnen. Daher ist es wichtig, dass die
Erziehungsberechtigten ihren Sprösslingen gerade zur Ferienzeit verdeutlichen,
dass jeglicher Aufenthalt im Gleisbereich, insbesondere auch auf abgestellten
Waggons, lebensgefährliche Folgen haben kann und deshalb verboten ist.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
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Telefon: 08031 8026-2200
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E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by
Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6323595
OTS: Bundespolizeidirektion München
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