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München (ots) - Am Mittwochabend (29. Juli) und in der Nacht zum Donnerstag (30.
Juli) hat die Bundespolizei zwei offene Haftbefehle vollstreckt. Eine 59-Jährige
war zuvor im Hauptbahnhof München wegen einer Körperverletzung und Beleidigung
aufgefallen. Ein 42-Jähriger hatte sich zuvor noch bei der Bundespolizei
erkundigt, ob nach ihm gefahndet wird. Gegen 19:40 Uhr informierte die
Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München die Bundespolizei über einen
lautstarken Streit im Hauptbahnhof München. Eine 59-jährige Ungarin war mit
einem 20-jährigen Deutschen und seiner 21-jährigen Begleiterin in eine verbale
Auseinandersetzung geraten. Dabei soll sie dem Deutschen gegen den Oberkörper
geschlagen haben. Zudem versuchte die 59-Jährige die 21-Jährige anzugreifen,
traf sie jedoch nicht. Die beiden Heranwachsenden blieben augenscheinlich
unverletzt. Während der Auseinandersetzung beleidigte die Frau die beiden
Deutschen mehrfach. Alarmierte Bundespolizisten übernahmen den Sachverhalt vor
Ort und nahmen die Personen mit zur Dienststelle. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergab bei der in Deutschland wohnsitzlosen 59-Jährigen einen
Wert von 1,70 Promille.
Bei der Identitätsfeststellung der Ungarin wurde außerdem ein offener
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines
Drogendelikts festgestellt. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 750 Euro
konnte sie nicht begleichen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften
die beiden Deutschen die Dienststelle wieder verlassen, während die Ungarin in
eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Die Frau war bereits in der
Vergangenheit wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines
Gewaltdelikts aufgefallen. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der
Körperverletzung und der Beleidigung.
Wenige Stunden später vollstreckten Bundespolizisten den nächsten Haftbefehl.
Ein 42-Jähriger wurde gegen 01:00 Uhr (30. Juli) an der Dienststelle in der
Denisstraße vorstellig, um sich zu erkundigen, ob gegen ihn aktuelle Fahndungen
bestehen. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellte sich
heraus, dass der italienische Staatsangehörige von mehreren Staatsanwaltschaften
gesucht wurde. Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Koblenz wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Die geforderte Geldsumme in Höhe von 1.884,50 Euro konnte der Mann nicht
aufbringen, weshalb er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in einer
Justizvollzugsanstalt absitzen muss. Der 42-Jährige ist bereits wegen mehrerer
Vermögensdelikte polizeilich in Erscheinung getreten. Der 42-Jährige ist bereits
wegen mehrerer Vermögensdelikte polizeilich in Erscheinung getreten.
Rückfragen bitte an:
Tim Oberfrank
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Pressestelle
Telefon: 089 515 550 - 1105
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.
Sie finden unsere Wache und unseren Dienstsitz für die
nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst in der Denisstraße
1, rund 500m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Das Revier befindet
sich im Ostbahnhof. Zudem gibt es Diensträume am Hauptbahnhof, in
Pasing und Freising. Weitere Informationen erhalten Sie über oben
genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de sowie unter
www.x.com/bpol_by .
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6324127
OTS: Bundespolizeidirektion München
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