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Hannover (ots) - DPolG Niedersachsen fordert moderne Datenanalyse, elektronische
Fußfessel für Gefährder und eine Reform des Jugendstrafrechts
Nach dem Anschlag im Umfeld des Christopher Street Days in Berlin fordert die
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Niedersachsen konkrete Konsequenzen. Der
Fall zeige erneut, dass vorhandene Erkenntnisse schneller zusammengeführt,
terroristische Gefährder wirksamer überwacht und schwerste Straftaten angemessen
sanktioniert werden müssten. "Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren
Angehörigen und der queeren Community. Wer Menschen angreift, weil sie frei und
selbstbestimmt leben, greift unsere offene Gesellschaft und ihre Werte an",
erklärt Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. "Neben
Trauer und Anteilnahme braucht es jetzt eine ehrliche Analyse und konkrete
Konsequenzen." Der Anschlag unterstreiche die Notwendigkeit einer modernen
verfahrensübergreifenden Datenanalyse. Relevante Informationen seien häufig in
unterschiedlichen Verfahren, Behörden und technischen Systemen gespeichert. "Die
Polizei hat vielfach kein Erkenntnisproblem, sondern ein Strukturproblem bei der
Auswertung vorhandener Informationen. Kein Mensch kann die täglich entstehenden
Datenmengen dauerhaft manuell überblicken und alle relevanten Verbindungen
rechtzeitig erkennen", erklärt Christian-Tobias Gerlach, stellvertretender
Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen. Eine moderne Analyseplattform könne
Datenbestände strukturieren, Zusammenhänge sichtbar machen und die polizeiliche
Bewertung unterstützen. Sie ersetze weder den Menschen noch eine
rechtsstaatliche Entscheidung. "Wir brauchen endlich eine leistungsfähige
Datenanalysesoftware und eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für die
Polizei Niedersachsen. Datenschutz und Gefahrenabwehr dürfen nicht gegeneinander
ausgespielt werden", so Gerlach. Zudem fordert die DPolG Niedersachsen, die
bestehenden Möglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung
terroristischer Gefährder konsequenter anzuwenden und zu einem aktiven Warn- und
Interventionssystem weiterzuentwickeln. "Eine elektronische Fußfessel kann einen
entschlossenen Täter nicht allein aufhalten. Sie kann aber Verstöße gegen
Aufenthaltsvorgaben sichtbar machen und eine schnelle polizeiliche Reaktion
ermöglichen", erklärt Seegers. "Nach dem Vorbild elektronischer Schutzsysteme
bei häuslicher Gewalt brauchen wir definierte Verbots- und Schutzzonen,
automatische Warnmeldungen und verbindliche Interventionsabläufe." Darüber
hinaus fordert die DPolG Niedersachsen eine Reform der Anwendung des
Jugendstrafrechts auf Heranwachsende zwischen 18 und unter 21 Jahren. Das erste
eigenständige deutsche Jugendgerichtsgesetz trat 1923 in Kraft. Mehr als ein
Jahrhundert später müsse geprüft werden, ob seine Anwendung auf volljährige
Täter bei schwersten vorsätzlichen Gewalt-, Tötungs- und Staatsschutzdelikten
noch der heutigen Lebenswirklichkeit und dem Gewicht dieser Taten gerecht werde.
"Wer volljährig ist und bewusst einen Menschen tötet, schwerste Gewalttaten
begeht oder einen terroristischen Anschlag vorbereitet, muss sich nach
Auffassung der DPolG grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verantworten",
fordert Gerlach. Bei einem eng definierten Katalog schwerster vorsätzlicher
Gewalt- und Tötungsdelikte sowie terroristischer und extremistischer
Staatsschutzdelikte müsse die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
ausgeschlossen werden. Persönliche Reife und individuelle Entwicklung könnten
weiterhin bei Strafzumessung und Vollzug berücksichtigt werden. "Absolute
Sicherheit wird es nicht geben. Der Staat muss aber alle rechtsstaatlich
vertretbaren Möglichkeiten nutzen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und die
Bevölkerung wirksam zu schützen", erklärt Patrick Seegers abschließend.
Rückfragen bitte an:
DPolG Niedersachsen
Christian-Tobias Gerlach
Telefon: 0151-15700177
E-Mail: kontakt@dpolg.org
https://www.dpolg.org/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/162835/6324128
OTS: DPolG Niedersachsen
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