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Kleve - Kranenburg - Emmerich (ots) - Am Donnerstagnachmittag kontrollierte die
Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang in Wyler einen 27-jährigen Polen als
Fahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagens bei der
Einreise aus den Niederlanden. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der
Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass der
Mann mit einem internationalen Haftbefehl durch die polnischen Behörden wegen
Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme gesucht wird. Der Pole wurde
daraufhin vor Ort festgenommen und zwecks weiterer Sachbearbeitung zur
Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Rücksprache mit der
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde die Festhalteanordnung erlassen. Der
Gesuchte wird am Freitag dem Haftrichter zur Eröffnung des Haftbefehls
vorgeführt.
Als Fahrgast im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 reiste am Nachmittag ein
57-jähriger Niederländer ebenfalls auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg in das
Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien, dass der
Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen
Trunkenheit im Verkehr gesucht wird. Hiernach muss der Verurteilte noch eine
Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe
verbüßen. Der Niederländer wurde verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve zum Haftantritt in das Gefängnis in
Kleve gebracht, da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte.
Die Deutsche Bahn teilte der Bundespolizei in Kleve am Donnerstagvormittag
telefonisch mit, dass sich im Intercityexpress 121 auf der Fahrt von Arnheim
nach Frankfurt am Main drei Personen auf der Zugtoilette eingeschlossen haben.
Alle drei Reisenden wurden bei einem Halt des Intercityexpress am Bahnhof
Emmerich durch die Bundespolizei angetroffen und in Gewahrsam genommen. Bei den
Reisenden handelte es sich um zwei Syrer mit gültigen Aufenthaltsgestattungen
für Deutschland und eine 14-jährige Polin. Die Bundespolizei hat im Rahmen der
weiteren Sachbearbeitung Strafverfahren wegen Erschleichens von Leistungen
eingeleitet. Bei den Syrern wird zudem wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz ermittelt. Bei der minderjährigen Polin lag eine Ausschreibung
zur Ingewahrsamnahme in den Fahndungssystemen "vermisste Jugendliche" durch das
Polizeipräsidium Dortmund vor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde
das Mädchen dem Jugendamt der Stadt Emmerich übergeben. Die beiden Syrer durften
am Bahnhof Emmerich nach den Maßnahmen weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
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