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Kleve - Kempen - Niederkrüchten (ots) - Am Sonntagabend, 2. August 2026,
kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 52 an der Anschlussstelle Elmpt
einen 32-jährigen Iraker. Der Mann reiste zuvor als Fahrer eines in Köln
zugelassenen Personenkraftwagens aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein.
Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab die Entziehung der
Fahrerlaubnis und ein auferlegtes Fahrverbot durch die Bußgeldstelle
Rhein-Erft-Kreis. Der Beschuldigte legte den Beamten Dokumente vor, aus denen
hervorgehen sollte, dass das Bußgeldverfahren abgegolten ist. Nach Rücksprache
mit der Polizei Frechen wurde der Führerschein dennoch sichergestellt und ein
Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Ferner übermittelten die Kollegen der Polizei Frechen einen nationalen
Haftbefehl, welcher noch nicht in den Fahndungssystemen hinterlegt war. Demnach
ist der Iraker durch die Staatsanwaltschaft Köln zur Festnahme aufgrund eines
Vollstreckungshaftbefehls zu verhaften. Durch Zahlung der auferlegten Geldstrafe
in Höhe von 900 Euro konnte er die drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden. Die
Bundespolizei versagte abschließend die Weiterfahrt und gestattete die
Weiterreise als Beifahrer.
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Uwe Eßelborn
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