|
Kleve - Kempen - Viersen - Straelen - Gronau (ots) - Am Dienstagvormittag
kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen Fahrgäste im grenzüberschreitenden Regionalzug 13 auf der Fahrt
von Viersen nach Venlo. Hierbei wurden auch die Personalien eines 37-jährigen
Afghanen in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Es stellte sich heraus,
dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr durch
die Staatsanwaltschaft Rostock gesucht wird. Weiterhin lagen
Aufenthaltsermittlungen wegen Raubes, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte
und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Der Verurteilte zahlte die
fällige Geldstrafe in Höhe von 700 EUR bei der Bundespolizei ein und konnte
somit die ihm drohende 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahme durfte der Afghane weiterreisen.
Ein 40-jähriger Deutscher reiste am Nachmittag als Fahrer eines in Mühlhausen
zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 40 in das Bundesgebiet ein.
Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen ergab die Überprüfung der
Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises, dass der Reisende mit zwei
Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte ihn wegen
Betruges. Hiernach musste er noch eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro bezahlen
oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz suchte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Hier
war noch eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro zu zahlen oder eine eintägige
Haftstrafe zu verbüßen. Die zur Abwendung der Vollstreckung der Freiheitsstrafen
erforderlichen Geldbeträge zahlte der Mann bei der Bundespolizei ein. Nach
Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei ihm die
Weiterreise.
In einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Gent nach Kopenhagen
reiste ein 43-jähriger Pole am späten Abend auf der Bundesstraße 54 in das
Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien anhand
des vorgelegten polnischen Reisepasses, dass der Reisende mit einem Haftbefehl
wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wird. Weiterhin
lagen Aufenthaltsermittlungen wegen Diebstahls und Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte vor. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von
1200 Euro nicht aufbringen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss
der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 15-tägigen Haftstrafe in das
Gefängnis in Münster.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6327441
OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
|