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Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bewertet den Fund einer
offenbar mit einer Sprengvorrich-tung versehenen Drohne am Flughafen
Leipzig/Halle als äußerst schwerwiegenden Sicherheitsvorfall.
Der BDK-Bundesvorsitzende Dirk Peglow:
"Der Vorfall zeigt, dass Drohnen längst nicht mehr nur eine abstrakte Gefahr
darstellen. Sie kön-nen zur Ausspähung, zur Sabotage oder als Träger von
Sprengmitteln eingesetzt werden. Wenn ein entsprechend präpariertes Fluggerät in
den Sicherheitsbereich eines bedeutenden Flugha-fens gelangt, ist das ein
unübersehbares Warnsignal."
Vor Spekulationen über mögliche Täter, Auftraggeber oder Motive warnt der BDK
ausdrücklich. Die Ermittlungen müssten nun klären, woher die Drohne kam, wie sie
gesteuert wurde und welches Ziel möglicherweise verfolgt wurde.
"Ausdrücklich hervorheben möchte ich die hochprofessionelle Arbeit aller
eingesetzten Kräfte. Die sächsische Polizei, das Landeskriminalamt Sachsen und
die Spezialkräfte der Bundespolizei haben in einer äußerst unübersichtlichen und
potenziell hochgefährlichen Lage eng und professionell zusammengearbeitet. Die
Untersuchung und Sicherung der mit einer Sprengvorrichtung versehenen Drohne
erforderte höchste fachliche Kompetenz und ein besonders umsichtiges Vorgehen.
Den beteiligten Kolleginnen und Kollegen gilt dafür unser ausdrücklicher Dank
und unsere uneingeschränkte Anerkennung."
Die Einrichtung des gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern war
aus Sicht des BDK ein erster und sehr wichtiger Schritt. Sie verbessert das
gemeinsame Lagebild, die behördenübergreifende Bewertung von Gefahren und die
Zusammenarbeit der beteiligten Stel-len.
"Diese Entscheidung war richtig. Aber ein Drohnenabwehrzentrum allein wehrt noch
keine Drohne ab. Entscheidend ist, ob die zuständigen Kräfte vor Ort ein
Fluggerät rechtzeitig erkennen, identifizieren und im Ernstfall tatsächlich
stoppen können", so Peglow.
Der Handlungsdruck ist erheblich. Im Jahr 2025 wurden bundesweit mehr als 1.200
verdächtige Drohnensichtungen registriert. Das sind rechnerisch mehr als drei
Vorfälle pro Tag. Hinzu kommen zahlreiche Behinderungen des Luftverkehrs durch
unbemannte Fluggeräte.
Peglow weiter:
"Wir können es uns angesichts dieser Entwicklung nicht mehr leisten, dass wir
zwar über die Gefahren sprechen, den zuständigen Behörden aber nicht überall die
notwendigen technischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten zur
Verfügung stellen. Die Bedrohung entwickelt sich schneller als unsere
Abwehrfähigkeit. Das müssen wir dringend ändern."
Der BDK fordert deshalb eine bundesweite Überprüfung und Weiterentwicklung der
Schutzkonzepte für Flughäfen, militärische Einrichtungen, Energieanlagen, Häfen
und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur. Erforderlich sind moderne
Detektions- und Abwehrsysteme, ausreichend spezialisiertes Personal,
kontinuierliche Aus- und Fortbildung sowie dauerhaft gesicherte finanzielle
Mittel.
Zugleich müssen die Rechtsgrundlagen eindeutig regeln, welche Behörde in welcher
Lage zuständig ist und welche technischen oder erforderlichenfalls auch
physischen Abwehrmaßnahmen eingesetzt werden dürfen. Gerade bei einer
möglicherweise bewaffneten Drohne bleiben häufig nur wenige Minuten, um die Lage
zu bewerten und eine Entscheidung zu treffen.
"Wir brauchen keine jahrelangen Zuständigkeitsdebatten. Wir brauchen klare
Entscheidungswege, rechtssichere Befugnisse und einsatzfähige Technik. Die
Kolleginnen und Kollegen vor Ort müssen wissen, wer entscheidet, wer handelt und
mit welchen Mitteln eine gefährliche Drohne abgewehrt werden kann", erklärt
Peglow.
Der Vorfall in Leipzig müsse als Auftrag verstanden werden, den bereits
eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und die bestehenden Strukturen
schnell in tatsächliche Einsatzfähigkeit zu überführen.
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