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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. August 2026) wegen der
besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am
Flughafen Leipzig/Halle von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen.
Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
(§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr
(§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass am Abend des 4.
August 2026 auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle mittels einer Drohne
eine Explosion verursacht werden sollte. Hierzu waren an der Drohne
professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden. Eine
Frachtmaschine, die wegen des Vorfalls durchstarten musste, kollidierte im
erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mit einem Gegenstand, mutmaßlich
einer weiteren Drohne.
Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und
Logistikinfrastruktur in Deutschland. Damit ist die Tat geeignet, die äußere und
innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
GVG).
Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6328780
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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