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Kleve - Kempen - Kaldenkirchen - Emmerich - Weeze (ots) - Am Freitagnachmittag,
7. August 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 an der
Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd eine 29-jährige Ukrainerin als Beifahrerin in
einem in Bulgarien zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise aus den
Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen
Datenbeständen stellte die Bundespolizei fest, dass die Reisende mit einem
Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wird.
Die Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der
Bundespolizei ein und konnte somit die drohende 40-tägige Haftstrafe abwenden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Wittenhorst kontrollierte die Bundespolizei am
Samstagmorgen, 8. August 2026, eine 22-jährige Rumänin als Beifahrerin in einem
in Rumänien zugelassenen Personenkraftwagen. Hier ergab die Überprüfung der
Personalien, dass die Reisende mit einem Haftbefehl wegen Urkundenfälschung
durch die Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wird. Die Gesuchte wurde vor Ort
verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve
gebracht. Eine Bekannte der Frau zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 450
Euro bei der Polizei in Bischofsheim ein und konnte somit die drohende 15-tägige
Haftstrafe der Rumänin abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.
Ein 51-jähriger Pole reiste als Fahrgast im Regionalexpress 13 am Sonntagmittag,
9. August 2026, aus den Niederlanden nach Deutschland. In diesem Fall ergab die
Überprüfung der Personalien durch die Bundespolizei, dass der Reisende mit einem
Haftbefehl wegen Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht
wird. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro im
Bundespolizeirevier Kempen ein und konnte daher die 15-tägige Haftstrafe
abwenden. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana
kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein am Samstagabend, 8.
August 2026, einen 38-jährigen Niederländer. Bei der Überprüfung der Personalien
wurde eine Fahndungsnotierung in den polizeilichen Datenbeständen festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte den Reisenden mit einem Haftbefehl
wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die ihm drohende viertägige Haftstrafe
konnte der Niederländer abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro
bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend durfte der Mann weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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