|
Konstanz (ots) - Weil die betroffenen Personen ihre Geldstrafen nach
Verurteilung nicht bezahlten, vollstreckte die Bundespolizeiinspektion Konstanz
am 8. August 2026 gleich zwei Haftbefehle in Konstanz.
Zunächst stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang
Emmishofer Tor, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen
Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht,
weil er eine Geldstrafe schuldig blieb. Vorgängig verurteilte ihn das
Amtsgericht Konstanz wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe, die er
bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten
bezahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer
Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Bahnhof Konstanz kontrollierten Einsatzkräfte kurz darauf eine 33-jährige
rumänische Staatsbürgerin. Gegen sie lagen gleich zwei Fahndungsnotierungen der
Staatsanwaltschaft Konstanz auf Grund einer nichtbezahlten Geldstrafe wegen
Erschleichens von Leistungen vor. Auch sie konnte vor Ort den ausstehenden
Betrag von 972 Euro bezahlen und im Anschluss weiterreisen.
Rückfragen bitte an:
Bettina Stahl
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1011 (zentral: -0)
E-Mail: mailto:bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: mailto:bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
|