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Recklinghausen (ots) - E-Scooter erfreuen sich seit einigen Jahren einer immer
größeren Beliebtheit - klein, wendig, mobil und das ohne Kraftaufwand. Diese
Entwicklung hat aber auch eine zweite Seite - seit einigen Jahren steigt die
Zahl der Unfälle, in die E-Scooter-Fahrende verwickelt sind - Beschwerden aus
der Bevölkerung über deren Fahrverhalten nehmen zu.
Hier zwei entsprechende Pressemitteilungen der Polizei aus dem laufenden Jahr:
Am 11.Februar kam es auf der Straße "Am Allhagen" in Gladbeck zu einem
Zusammenstoß zwischen einem E-Scooter und einem 8-jährigen Kind als Fußgänger.
Auf dem E-Scooter waren zwei jugendliche Frauen unterwegs. Alle Beteiligten
stürzten, die Jugendlichen auf dem E-Scooter flüchteten. Das Kind wurde bei dem
Unfall leicht verletzt.
In Datteln verletzten sich zwei Jugendliche, die zu zweit auf einem E-Scooter
unterwegs waren. Der Unfall ereignete sich am 22. Juni auf der Hohe Straße. Nach
ersten Erkenntnissen verlor die Fahrerin die Kontrolle über den E-Scooter. Dabei
verletzte sich die Fahrerin schwer und die zweite Jugendliche auf dem E-Scooter
leicht.
Die entsprechenden Pressemeldungen finden Sie unter den folgenden Links:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/6214651
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/42900/6300289
Diese Ereignisse stehen beispielhaft für Unfälle in Verbindung mit E-Scootern.
Aktuell nehmen die Unfallzahlen mit E-Scooter-Fahrenden im Kreis Recklinghausen
und der Stadt Bottrop zu. Im Jahr 2025 ereigneten sich 184 Verkehrsunfälle unter
Beteiligung von E-Scootern. In 155 Fällen wurden dabei Menschen verletzt, davon
144 Menschen, die selber mit dem E-Scooter unterwegs waren. In 19 Fällen
verletzten sich E-Scooter-Fahrende sogar schwer. Weiter ist von einer hohen
Dunkelziffer auszugehen, da bei Alleinunfällen mutmaßlich die Polizei nicht
gerufen wird. Im Vergleich zum 1.Halbjahr 2025 (82 Unfälle) kann im weiteren
Verlauf des Jahres 2026 mit einer weiteren Steigerung der Unfallzahlen im
Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Recklinghausen gerechnet werden.
"E-Scooter sind im Vergleich zum Pedelec ein noch recht neues Phänomen, die
Entwicklung der Unfallzahlen verfolge ich mit Sorge. Nicht immer, aber oft
mündet hier jugendlicher Leichtsinn in schweren Unfällen. In vielen Fällen sind
das Unfälle, die leicht zu vermeiden gewesen wären", so Recklinghausens
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
An den o.g. 184 Verkehrsunfällen im Jahr 2025 waren 81 Kinder oder Jugendliche
(unter 18 Jahre) beteiligt.
Kleine Räder, tiefer Schwerpunkt, lange Lenkstange und zügige Geschwindigkeit -
im Gegensatz zu Fahrrädern sind E-Scooter deutlich instabiler, Fahrfehler
verzeiht das Kraftfahrzeug deutlich seltener. Das führt zu Stürzen und schweren
Verletzungen, auch weil keine Schutzausrüstung, wie z.B. ein Helm, gesetzlich
vorgeschrieben ist. Von der Polizei ist sie natürlich trotzdem empfohlen.
Zu den gängigen und immer wieder festgestellten Verstößen in Verbindung mit
E-Scootern zählen das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, die Nutzung des
Smartphones, Befahren von Gehwegen (auch als "Geisterfahrer"), rücksichtloses
Fahrverhalten, Fahrten unter Alkoholeinfluss (hier gelten die Promillegrenzen
wie bei Autofahrenden), das Fahren ohne Versicherungsschutz oder Manipulationen,
um die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) überschreiten zu
können.
"Die Kombination aus vergleichsweiser hoher Geschwindigkeit, oft fehlender
Schutzkleidung und der Bauweise von E-Scootern begünstigt eine schwere
Unfallfolge. Die Fahrzeuge sind klein und schnell, das führt dazu, dass sie im
Straßenverkehr übersehen werden können. Daher mein Aufruf an alle
Verkehrsteilnehmende, sich an die Verkehrsregeln zu halten und gegenseitig
Rücksicht zu nehmen", erklärt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Die E-Scooter - auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt - sind Kraftfahrzeuge und
daher versicherungspflichtig. Das entsprechende Versicherungskennzeichen muss
jährlich erneuert werden. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren und nur von
einer Person gefahren werden. Bei Unfällen und deren Folgen können Eltern für
die Haftung herangezogen werden. Um im Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen,
muss ein E-Scooter mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h fahren können.
Vorgeschrieben sind außerdem eine ABE-Nummer, zwei unabhängig voneinander
wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht und eine Klingel.
Die sogenannten "Kinder-E-Scooter" (maximal 6 km/h schnell) gelten rechtlich als
Spielzeug und dürfen außerhalb von privaten Grundstücken nur auf Gehwegen
genutzt werden.
Das Polizeipräsidium Recklinghausen führt im Rahmen der Präsenzkonzeption
"Leichtmobilität im Fokus" im laufenden Jahr, neben den Kontrollen der
Verkehrssicherheit im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung, insgesamt drei
Aktionswochen durch. Zusätzlich finden immer wieder Schwerpunktkontrollen im
gesamten Kreis Recklinghausen und der Stadt Bottrop statt. Das Präsenzkonzept
stellt die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und das respektvolle
Miteinander in den Mittelpunkt. Es soll dafür sorgen, dass das
Sicherheitsbewusstsein bei den E-Scooter-Fahrenden erhöht wird und die
Unfallzahlen gesenkt werden. Ebenfalls liegt hierbei ein Schwerpunkt auf der
Förderung der Akzeptanz von Schutzausrüstung. Denn: Ein Helm kann das Leben
retten!
Rückfragen für Medienschaffende bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Pressestelle
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E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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OTS: Polizeipräsidium Recklinghausen
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