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Magdeburg (ots) - Am vergangenen Wochenende vollstreckte die Bundespolizei am
Hauptbahnhof Magdeburg gleich zwei Haftbefehle. Am Samstag, den 8. August 2026
kontrollierten Einsatzkräfte um 15:45 Uhr einen Deutschen. Die Überprüfung
seiner Personaldaten im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass die
Staatsanwaltschaft Berlin seit Juni dieses Jahres nach ihm suchte. Das
Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 54-Jährigen bereits im August 2024 wegen
Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2000 Euro beziehungsweise zu
einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 40 Tagen Haft. Weder zahlte der
Verurteilte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Haftstrafe.
Demnach erging der Haftbefehl. Am darauffolgenden Sonntag um 10:55 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten eine Frau, deren Abgleich der Personaldaten mit
dem Fahndungssystem der Polizei ebenfalls einen Vollstreckungshaftbefehl ergab.
Hier war es die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die aufgrund einer Verurteilung
des Amtsgerichtes Magdeburg erst fünf Tage zuvor einen Haftbefehl gegen die
Deutsche erlassen hatte. Die Gesuchte wurde im Juni 2025 wegen Bedrohung in zwei
Fällen zu einer Geldstrafe von 800 Euro beziehungsweise zu einer
Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 40 Tagen Haft verurteilt. Auch die
41-Jährige zahlte bisher weder den auferlegten Geldbetrag, noch stellte sie sich
der Haftstrafe. Beiden Gesuchten eröffneten die Beamten jeweils den Haftbefehl,
nahmen sie fest und zur Dienststelle der Bundespolizei mit. Da beide
Festgenommene die haftabwendenden Geldbeträge nicht begleichen konnten erfolgte
die Einlieferung der zwei Gesuchten am Samstag und am Sonntag für jeweils 20
Tage in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt. Die Bundespolizei informierte
die ausschreibenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391-56549-505
E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de
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