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Berlin (ots) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bewertet die
angekündigten Maßnahmen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Stärkung
der Drohnenabwehr grundsätzlich positiv. Nach den Vorfällen am Flughafen
Leipzig/Halle fordert die DPolG jedoch schnelle Beschaffungsentscheidungen für
bereits verfügbare Drohnenabwehrtechnik, klare Zuständigkeiten in der
Gefahrenabwehr sowie eine gemeinsame Sicherheitsverantwortung von Staat und
Betreibern Kritischer Infrastrukturen.
"Der Vorstoß des Bundesinnenministers geht in die richtige Richtung. Die
Bundesregierung muss ihren Ankündigungen nun aber auch Taten folgen lassen und
die notwendigen Maßnahmen auch in den anstehenden Haushaltsberatungen konsequent
berücksichtigen. Wer einen wirksamen Schutz vor Drohnenangriffen fordert, muss
moderne Technik bereitstellen", betont Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der
DPolG Bundespolizeigewerkschaft.
Gleichzeitig dürfe es keine Stellenkürzungen geben: "Einsparungen bei den
Sicherheitsbehörden wären angesichts der aktuellen Gefährdungslage das völlig
falsche Signal."
Besonders dringend ist aus Sicht der DPolG die flächendeckende Beschaffung
moderner Drohnenabwehrtechnik. Dazu DPolG-Bundesvorsitzender Heiko Teggatz:
"Die erforderlichen Systeme müssen nicht erst erfunden werden. Andere Staaten
setzen bereits erfolgreich Technologien ein, die Drohnen frühzeitig erkennen,
identifizieren und wirksam abwehren können. Deutschland darf hier nicht länger
hinterherlaufen, die Technik ist vorhanden. Sie muss jetzt beschafft und an den
besonders gefährdeten Standorten eingesetzt werden, um verdächtige Drohnen in
Echtzeit zu erkennen, zu bewerten und im Gefahrenfall unverzüglich unschädlich
zu machen."
Gleichzeitig dürfe die finanzielle Last nicht allein bei den Sicherheitsbehörden
liegen. Betreiber Kritischer Infrastrukturen seien Teil der
Sicherheitsarchitektur und müssten ihren Beitrag leisten. Bund und
KRITIS-Betreiber müssten deshalb gemeinsam in moderne Erkennungs- und
Abwehrsysteme investieren, um Flughäfen, Seehäfen, Bahnanlagen und weitere
sensible Einrichtungen wirksam zu schützen.
Darüber hinaus benötigt es klare und zentrale Zuständigkeiten: "Die aktuelle
Bedrohungslage verträgt kein Kompetenzwirrwarr. Wenn gefährliche Drohnen über
sensiblen Einrichtungen auftauchen, müssen Zuständigkeiten eindeutig geregelt
sein. Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wer handeln muss, muss auch handeln
dürfen", so Teggatz.
Rückfragen bitte an:
Marc Franke
Pressesprecher
Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
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