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Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Eine Streife des Polizeireviers Wiesloch wurde am
Montagabend gegen 21:20 Uhr auf das südliche Feldgebiet oberhalb eines ehemals
dort bestehenden gastronomischen Großbetriebes beordert.
Jugendliche waren dort beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern gesehen worden.
Nahezu gleichzeitig wurde ein Flächenbrand in unmittelbarer Nähe dieser
Örtlichkeit gemeldet.
Vor Ort trafen die Beamten tatsächlich auf drei 14-jährige Jungen, die
Feuerwerkskörper bei sich hatten.
Sie bestritten allerdings, für den Brand verantwortlich zu sein, dieser sei von
der Stelle, wo sie gezündelt hatten, weit entfernt.
Der Feuerwehr gelang es währenddessen rasch, das Feuer auf einem Grünstreifen zu
löschen.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens kann bislang noch nicht beziffert werden.
Ob das Zündeln der drei Jungen tatsächlich ursächlich für den entstandenen Brand
war, ist nun Gegenstand der eingeleiteten Ermittlungen des Hauses des
Jugendrechts Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises bei der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg.
Sowohl das Abfeuern von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesterzeit als auch
das Abfeuern derselbigen durch Minderjährige stellen Verstöße gegen die
Sprengstoffverordnung dar.
Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit besteht erhöhte Gefahr von Wald-,
Wiesen- und Flächenbränden.
Bereits ein kleiner Funke kann ausreichen, um ein Feuer zu entfachen, das sich
innerhalb kürzester Zeit ausbreitet kann.
So vermeiden Sie Brände:
- Kein offenes Feuer im oder nahe am Wald
- Grillen nur auf ausgewiesenen Plätzen und mit höchster
Vorsicht
- Zigaretten niemals wegwerfen - auch nicht aus dem Auto
- Keine Glasflaschen oder -scherben in der Natur liegen lassen
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen
- Rauch oder Feuer sofort über 112 melden
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
René Dessoy
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mailto:mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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